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Rheinische Post: Kommentar /
Nicht zu tolerierende Beleidigungen
= Von Christian Schwerdtfeger

ID: 1742406


(ots) - Immer schon mussten Polizisten viel aushalten
und über sich ergehen lassen. Beschimpfungen, Beleidigungen und
Bedrohungen gehören leider seit jeher zu ihrem Alltag. Viele haben
sich deshalb ein dickes Fell zugelegt und im Laufe der Zeit gelernt,
damit irgendwie klar zu kommen. Doch mittlerweile haben die
Beleidigungen eine Dimension erreicht, die nicht mehr zu tolerieren
und selbst für hart gesottene Polizisten kaum noch zu ertragen ist.

Das Ergebnis einer entsprechenden Umfrage unserer Redaktion unter
allen Kreispolizeibehörden des Landes ist erschreckend: Fast überall
in NRW stellt die Polizei eine zum Teil drastische Verrohung der
Sprache fest, wie sie es in Form und Ausmaß früher nicht gegeben hat.
So ist es offenbar mittlerweile schon normal, wenn Polizisten als
"Hurensöhne" beleidigt und Polizistinnen aufs Übelste sexuell
verunglimpft werden. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, so
bleiben die Beleidigungen in der Regel auch noch unbestraft. Denn
häufig werden die Beleidigungen unter Alkohol- und Drogeneinfluss
gemacht, so dass die späteren Verfahren nicht selten vor Gericht
eingestellt werden.

Viele Polizisten sind darüber verständlicherweise verärgert. Denn
das Signal, das von solchen Verfahrenseinstellungen ausgeht, ist
fatal: Die Täter lernen, dass sie ungestraft davon kommen können,
obwohl sie Polizisten massiv verunglimpft haben. Und das führt dazu,
dass die Respektlosigkeit gegenüber der Polizei noch weiter abnimmt.
Ohnehin fühlen sich nicht wenige Polizisten von der Justiz im Stich
gelassen. Selbst das Kürzel "A. C. A. B.", was für "All Cops are
Bastards" (Alle Polizisten sind Bastarde) steht, ist juristisch
gesehen nicht grundsätzlich verboten, obwohl es die Polizei
diffamiert. Und so lange die Justiz in solchen Fällen nicht zu 100
Prozent hinter der Polizei steht, wird sich an dem respektlosen




Verhalten auch nichts ändern.

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Datum: 04.08.2019 - 21:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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