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Klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) oder klagt der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)?

ID: 1742359

„Vor dem Landgericht XY klagte erneut die Deutsche Umwelthilfe wegen Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte in der Stadt….“ So oder ähnlich lautet in der Regel die Berichterstattung der Medien und im Fernsehen.


(IINews) - Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei solchen Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe“ klagt, eigentlich um Falschmeldungen. Geklagt wird nämlich von dem „Deutsche Umwelthilfe e.V.“

Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs. Manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung. Gerade weil der Verein das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen führt, ist eine solche falsche Berichterstattung zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Rechtlich gesehen dürfte das „e.V.“ bei dem Deutsche Umwelthilfe e.V. mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz sein und er sollte eigentlich in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, da die von ihm erzielten Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider laufen. Aber diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.

Die Medien sollten nicht länger an diesem Täuschungsmanöver festhalten und sich lieber an dem Grundsatz der Firmennamenswahrheit orientieren. Verzichten sie weiterhin bei Nennung des Vereinsnamens auf die Rechtsform des e.V., müssen sie sich vorhalten lassen, mit Vorsatz über Art, Zweck und Größe des Vereins zu täuschen.

Für die Täuschung der Öffentlichkeit durch weglassen der Rechtsform, ist der Eindruck maßgebend, der unter Anlegung objektiver Maßstäbe bei der Allgemeinheit dadurch erweckt wird. Die Namensnennung ohne den klarstellenden Zusatz e.V. ist somit zu unterlassen.





Der Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen: Als "qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren.

Allerdings sollte man doch denken, dass der DUH e.V. in erster Linie daran interessiert sein sollte, dass sein Vereinsname vollständig in der Öffentlichkeit publiziert wird. „Gerade wer Autohäuser wegen teilweisen Bagatellverstößen abmahnt, sollte zumindest in eigener Sache Vorbild sein“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen. Wir freuen uns deshalb über jede Unterstützung.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Immer weiter. Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Klagewelle in NRW

Bezahlen müssen die zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.

Unmittelbare Fahrverbote wird es in Aachen nicht geben. Noch nicht jedenfalls. Doch der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb fortschreiben. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind zudem verbindlich, auch wenn sie fachlich nicht unumstritten sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch in einem Urteil verkündet. Damit bestätigte der achte Senat das Urteil, dass der ominöse Verein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« vor dem Verwaltungsgericht Aachen in erster Instanz erstritten hatte.

Allerdings müsse die zuständige Behörde Fahrverbote nicht zwingend anordnen, auch dann nicht, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte sind, sagte der Richter zusätzlich. Fahrverbote müssten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein. »Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab.«

Die Stadt Aachen müsse sich mehr anstrengen, um die Luft sauber zu machen. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hält das Gericht nicht für zwingend notwendig. Geprüft werden müsse es aber in jedem Fall. Auf das erste Urteil ließ die Stadt Aachen neben verschiedenen Maßnahmen bei Bussen Rußpartikelfilter einbauen. Der Richter in Münster meinte jetzt dennoch: Diese Maßnahmen würden nicht ausreichen. Der Ausstoß von Stickstoffdioxid sei nach wie vor zu hoch. Aachen müsse jetzt nachbessern – gegebenenfalls unter Umständen auch mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

So komme eine Staffelung nach Abgasnormgruppen, etwa nach Euro 4 oder 5 in Frage. Übergangszeiträume seien möglich, damit Betroffene sich auf eine neue Situation einstellen könnten. Zu berücksichtigen seien auch „gravierende Belange der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft“. Bestimmte Gruppen wie Handwerker oder Anwohner könnten von Verboten sogar ausgenommen werden. „Wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen Stickstoffdioxidimmissionen stetig abnehmen, darf auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wenn mit ihm – etwa wegen einer notwendigen Vorlaufzeit bei dessen Einführung – die Grenzwerte nur unwesentlich schneller eingehalten werden könnten.“

Richter Max-Jürgen Seibert hatte bei einer Anhörung von Gutachtern im Mai die drohenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit einer Notoperation für einen Patienten verglichen, der sich mehr als ein Jahrzehnt lang jeder Vorsorgeuntersuchung verweigert habe. Er wies übrigens Kritik an den Gerichten und an der Deutschen Umwelthilfe e.V. zurück.

Das ist mehr als merkwürdig, gibt es doch für den derzeit geltenden Grenzwert von 40 µg pro Kubikmeter Stickstoffdioxid keinerlei wissenschaftliche Grundlage; es ist vielmehr ein politisch ausgehandelter Zufallswert, der zum Beispiel in den USA völlig anders ist.

In Deutschland gelten 40 µg/Kubikmeter NO2 als Wert, der im Jahresmittel nicht überschritten werden darf. In Amerika gelten übrigens 103 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz 950 µg/Kubikmeter und in der Schweiz und an schweizerischen Arbeitsplätzen sogar 6000 µg/Kubikmeter Luft, ohne dass von einem Massensterben eidgenössische Arbeitnehmer die Rede ist. Plötzlich sind solch wesentlich höhere Werte unbedenklich, ohne dass eine Begründung vorliegt.

Ein kurzer Blick darauf, worum es eigentlich geht, ist erschütternd: Der NO2-Jahresmittelwert an der Aachener Wilhelmstraße beträgt 43 µg/m³ (2018) und am Adalbertsteinweg 46 µg/m³ (2018). Das bedeutet: Einmal wird der Grenzwert um 3 µg/Kubikmeter, das andere Mal um 6 µg/Kubikmeter überschritten. Das sind Werte, die mit den verwendeten Messverfahren überhaupt nicht mehr so genau gemessen werden können. Kein Mensch weiß, welches der wirkliche Wert ist. Die tatsächliche Messgenauigkeit und damit die Aussagekraft der Werte hätte vor Gericht eigentlich ein Thema sein müssen.

Sofort hat also der Abmahnverein seine gewünschten Fahrverbote zwar nicht bekommen. Geschäftsführer und Vielflieger Jürgen Resch gibt sich als Ersatzkaiser: »Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.« Doch sein Geschäft mit den Klagen läuft munter weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen klagt die DUH in 13 weiteren Städten, in denen Grenzwerte zumeist sehr geringfügig überschritten werden.

Hinter jener DUH steckt auch die merkwürdige NGO Client Earth, die aus Amerika herübergeschwappt ist, weil sich hier im Umweltsektor ein wunderbares Geschäftsfeld für gerissene Anwälte auftut. Nicht umsonst beteiligt sich ClientEarth mit dem windigen Gründer James Thornton an der Finanzierung der Prozesse. Thornton träumt schon mal davon, eine europäische Regierung über das Umweltrecht aus den Angeln zu heben.

Selbstredend gibt es keinerlei demokratische Legitimation dieser windigen NGOs, die sich selbst nicht in die Karten schauen lassen und als streng abgegrenzte Zirkel operieren. Schöner hätte es sich der amerikanische Autor Michael Crichton (u.a. Jurassic Park ) nicht ausdenken können.

Dafür gehen sie mit dem Märchen „Die Luft, die wir atmen macht krank“ hausieren, reden der Öffentlichkeit 200, 300 000 oder nach Belieben mehr „vorzeitige Tote“ ein, obwohl die Daten des Umweltbundesamtes zeigen, dass die Luft noch sie so sauber wie jetzt war. Bezahlen müssen diese zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 03.08.2019 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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