InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV-Verband: Das macht ein sicheres Kinderfahrrad aus

ID: 1742199


(ots) - +++ Käufer sollten auf kindgerechte Ausstattung,
leichtgängige Bremsen und die richtige Größe achten +++ Sichtbarkeit
der Fahrradneulinge erhöhen +++ Eltern haben Vorbildfunktion beim
Helmtragen

Mit Anbrechen des neuen Schuljahres steht zahlreichen Schülern in
Deutschland ein weiterer Schritt in Richtung Eigenständigkeit bevor:
Das eigene Fahrrad eröffnet ihnen nach der Radverkehrserziehung die
Welt des Straßenverkehrs. Aber auch die noch jüngeren Radler sind
jetzt wieder vermehrt unterwegs. Doch was macht eigentlich ein
sicheres Kinderfahrrad aus? Und womit können sich junge Radler
schützen? Antworten auf diese Fragen gibt es von den Fahrradexperten
vom TÜV-Verband.

Darauf sollten Eltern beim Kauf achten

Eine gute Anlaufstelle für den Fahrradkauf ist der Fachhandel. Im
Internet bestellte Fahrräder kommen in der Regel vormontiert in einem
großen Paket an. Die Kunden müssen dann unter anderem Pedale,
Vorderrad und Lenker montieren sowie die Sattelhöhe selbst
einstellen.

Bei einem prüfenden Blick auf das anvisierte Zweirad lässt sich
schon viel über die Tauglichkeit für die jüngsten Fahrer
herausfinden: Hat das Rad einen komplett geschlossenen Kettenkasten,
damit Kinder sich nicht die Finger in den Ketten einklemmen können?
Gibt es scharfe Kanten und Ecken? Sind die Griffe nicht vom Lenker zu
lösen und haben sie verdickte Enden als Prallschutz? Sind mögliche
Berührungspunkte bei Stürzen gepolstert? Erleichtert ein tiefer
Einstieg das schnelle Auf- und Absteigen? Und schließlich: Sind die
Bremsen leichtgängig, gut für kleine Kinderhände zu erreichen und
gleichzeitig nicht zu stramm eingestellt?

Wenn es um die Größe des Rades geht, stellt die Prämisse "Das Kind
wächst ja noch hinein" ein Sicherheitsrisiko dar: Kinder müssen, wenn




sie mit ausgestreckten Beinen auf dem Fahrrad sitzen, mindestens mit
den Fußballen den Boden berühren können, sonst haben sie nicht
ausreichend Stabilität. Kinder haben ein kleineres Sichtfeld als
Erwachsene und müssen daher für einen guten Überblick eine möglichst
aufrechte Sitzposition einnehmen können.

Gerade bei Fahrrädern für kleine Fahranfänger gilt: Auf dekorative
Elemente wie Körbe, Kuscheltiersitze oder Wimpel sollte man
verzichten, weil sie die Kinder ablenken können. Die Experten raten
bei den Kleinsten auch von Stützrädern ab, weil sie nur eine
trügerische Sicherheit bieten. Viele Kinder sind vorher mit
Laufrädern unterwegs und können dann relativ schnell auf ein Fahrrad
umsteigen. Bei größeren Rädern ist in der Regel eine Federung
überflüssig. Sie bringt im Stadtverkehr nicht viel und erhöht das
Gewicht des Rades.

Nicht die Farbe oder unnötige Details sollten also über den Kauf
entscheiden, sondern in erster Linie eine kindgerechte Ausstattung,
Ergonomie und die Sicherheit des Rades. Empfehlenswert bei der
Ausstattung sind Nabendynamos und nicht die seitlich am Vorderrad
fixierten Dynamos, Schutzbleche sowie bei den kleineren eine
Rücktrittbremse, da die Bedienung Kindern leichter fällt als beim
Bremsen per Hand. Eine Gangschaltung ist bei größeren Rädern ab circa
20 Zoll sinnvoll. Bei mehr als fünf Gängen wird die Bedienung für die
Fahrer jedoch erheblich schwieriger.

Welches Zubehör ist sinnvoll?

Je kleiner ein Verkehrsteilnehmer ist, desto schlechter wird er
von anderen gesehen. Mehr Sicherheit wird bei jungen Radfahrern also
durch mehr Sichtbarkeit erreicht. Neben Reflektoren und Beleuchtung
können beispielsweise Wimpel an den Gepäckträger angebracht werden.
Durch das Tragen heller Kleidung kann auch das Kind selbst mehr
auffallen. Am Tag erhöhen fluoreszierende Beschichtungen von
Kleidungsstücken die Sichtbarkeit, nachts helfen Reflektorstreifen,
zum Beispiel auf dem Schulrucksack oder einer Warnweste. Zudem gehen
immer mehr Hersteller dazu über, Kinderfahrradhelme mit Leuchten zu
versehen, die zusätzlich für Sichtbarkeit sorgen. Eine Helmpflicht
besteht in Deutschland für Kinder nicht. Im Notfall retten Helme mit
der richtigen Passform aber Leben. An dieser Stelle sollten sich die
Eltern in der Pflicht sehen: Tragen sie selbst einen Helm, sind sie
Vorbild für ihre Kinder.

Und das sagt die StVZO

Kinderfahrräder müssen dieselben Vorschriften der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie alle anderen Fahrräder
erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten und auf öffentlichen
Straßen zugelassen zu sein. Sie benötigen eine helltönende Klingel,
zwei voneinander unabhängige Bremsen, vorne eine weiße und hinten
eine rote Leuchte sowie Reflektoren vorne und hinten, an den Pedalen
sowie an den Speichen.

Fahrräder, die eine niedrigere maximale Sattelhöhe als 435
Millimeter haben, gelten als Spielzeug und dürfen nicht auf
öffentlichen Straßen benutzt werden. Nur auf dem Gehweg ist das
Fahren dieser Räder erlaubt. Kinder unter acht Jahren dürfen nur auf
Gehwegen oder baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren,
unabhängig davon, ob sie ein für den Straßenverkehr zugelassenes
Fahrrad fahren. Ihre Eltern dürfen sie dabei auf dem Bürgersteig
fahrend begleiten.

Zwischen acht und zehn Jahren dürfen Kinder sich aussuchen, ob sie
den Gehweg oder die Straße nutzen, solange ihr Fahrrad StVZO-tauglich
ist. Ab zehn Jahren ist das Fahren auf der Straße dann Pflicht. In
diesem Alter haben Schüler bereits die praktische Radfahrausbildung
in der Schule absolviert, in der sie wichtige Verkehrsregeln und das
angemessene Verhalten in Gefahrensituationen gelernt haben. Wichtig
ist dennoch, dass die Kinder bei Fahrten auf der Straße begleitet
werden und nicht ausschließlich der Schulunterricht Basis der
Verkehrserziehung ist.

Neuer Trend: extra leichte Zweiräder für Kinder

Häufig wiegen Kinderfahrräder im Verhältnis zur Größe ihrer Fahrer
unverhältnismäßig viel. Dieses Problem haben einige Anbieter erkannt
und werben nun mit extrem leichten Rädern für die Kleinsten. Sie
nutzen dabei dünnere oder leichtere Materialien für den Rahmen. Wenn
die Fahrräder mit der entsprechenden DIN-Norm oder dem Zeichen für
Geprüfte Sicherheit versehen sind, sind sie ausreichend auf ihre
Festigkeit geprüft. Allerdings verzichten die Hersteller häufig auf
in der StVZO vorgeschriebene Elemente wie Beleuchtung oder
Reflektoren und Zubehör wie Schutzbleche oder Gepäckträger, die den
Komfort der Fahrer erhöhen und dann nachträglich an das Rad angebaut
werden müssen. Was das Gewicht von Kinderfahrräder angeht, gilt die
Faustregel: Das Kind sollte sein Fahrrad selbst hochheben können.

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt
sich für technische Sicherheit bei Produkten, Anlagen und
Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
schaffen.



Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse(at)vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Erfinder von günstig: ALDI startet humorvolle Digitalkampagne zum ALDI PREIS
Nach der von General Atlantic geführten Serie-H-Finanzierungsrunde steigt die Bewertung von Wish auf über 11 Milliarden US-Dollar
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.08.2019 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1742199
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV-Verband: Das macht ein sicheres Kinderfahrrad aus
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VdT (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von VdT



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 216


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.