Patientenverfügung spätestens alle zwei Jahre überprüfen (FOTO)
(ots) -
Auch wenn die Beschäftigung mit Themen wie Krankheit und Tod
vielen unangenehm ist - eine Patientenverfügung sollte jeder
frühzeitig ausfüllen. "Es geht nicht nur darum, lebenserhaltende
Maßnahmen auszuschließen. Es geht auch darum, den Angehörigen nicht
die Entscheidung aufzubürden", sagt Birgit Carl vom Verein
"Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung" im Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber". Sie empfiehlt, die Patientenverfügung spätestens
alle zwei Jahre zu überprüfen. Sind die Wünsche noch aktuell? Hat
sich an meiner Situation etwas geändert?
Mit "gesundheitlicher Vorausplanung" übersetzt die Expertin den
englischen Fachbegriff "Advance Care Planning". Im Prinzip geht es
darum, dass vor allem Kranke sich immer wieder mit ihrer Diagnose
beschäftigen, alle Behandlungsmöglichkeiten kennen und verstehen, mit
ihren Angehörigen und den Ärzten diskutieren und ihren Willen
schriftlich festlegen und Stellvertreter benennen. Wichtig dabei ist
laut Carl: "Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht dürfen
nicht im Safe eingesperrt sein. Sie sollten besser im Regal liegen,
da kommt im Notfall jeder ran."
Der neue "Senioren Ratgeber" erklärt in seiner Titelgeschichte,
wie Angehörige Schwerkranken in deren letzter Lebensphase helfen
können, wo sie Unterstützung finden und wie die Palliativmedizin
Menschen betreut, wenn es auf das Ende zugeht.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 8/2019 liegt aktuell in den
meisten Apotheken aus.
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Datum: 02.08.2019 - 08:00 Uhr
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