Westfalen-Blatt: einn Kommentar zur Fahndung mit DNA-Daten
(ots) - Die Gene eines Menschen sind einzigartig. Sie
bestimmen Haut- und Haarfarbe, geben aber auch Hinweise auf das
individuelle Krebsrisiko und mögliche Erbkrankheiten. Und das alles
soll die Polizei künftig aus Tatortspuren ermitteln dürfen? Eben
nicht! Ein Gentest offenbart nicht per Zufall alle möglichen
individuellen Geheimnisse, sondern ermittelt nur jene Daten, nach
denen gezielt gesucht wird - und das sind in diesem Fall Haar-, Haut-
und Augenfarbe sowie das Alter. Warum soll die Polizei solche
Hinweise, die ja auch von einem Augenzeugen stammen könnten, nicht
nutzen dürfen? Massen-Gentests nach Kapitalverbrechen könnten künftig
sehr viel effizienter werden, wenn nur noch nach Verdächtigen einer
bestimmten Altersgruppe gesucht wird. Das entlastet die Polizei und
beschleunigt die Fahndung. Die Analysetechnik ist bereits seit
geraumer Zeit verfügbar, ihre Nutzbarmachung für die Polizei
überfällig. Aus Sicht des Datenschutzes sind andere Vorhaben - etwa
die Videoüberwachung öffentlicher Plätze - jedenfalls sehr viel
kritischer zu sehen.
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Datum: 01.08.2019 - 21:15 Uhr
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