InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht

ID: 1741866


(PresseBox) - Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sind nun bereits seit mehr als einem Jahr in Kraft. Viele der neuen rechtlichen Vorgaben sind zwischenzeitlich in den meisten Unternehmen umgesetzt worden. Gleichwohl haben sich in der Praxis an der einen oder anderen Stelle vor allem auch administrative Probleme bei der Umsetzung gezeigt, die zudem erhebliche Kosten verursachen. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine und andere gemeinnützige Organisationen.

Der Bundestag hat nun in der Sitzung vom 27. Juni 2019 das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) beschlossen, welches einige Gesetzesänderungen mit sich bringt, die den Unternehmen die praktische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen erleichtern sollen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundesrat gebilligt werden. Dies wird voraussichtlich unmittelbar nach der Sommerpause im September geschehen. Im Folgenden stellen wir Ihnen gleichwohl bereits jetzt die zu erwartenden und für die Praxis relevanten Änderungen vor: 

1. Änderung des Schwellenwertes zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Bisher müssen Unternehmen, die in der Regel mindestens 10 Personen beschäftigen, welche ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, gem. § 38 Abs. 1 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser Schwellenwert soll zukünftig auf 20 Personen angehoben werden. Dadurch werden mehr kleinere Unternehmen und Organisationen als bisher von der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entbunden, die meist mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten und Kosten verbunden ist. 

2. Formerfordernis bei Einwilligungserklärungen

Auch an der Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Arbeitsrecht soll es eine Gesetzesänderung geben. Neben einigen inhaltlichen Mindestvoraussetzungen gilt für Einwilligungserklärungen von Beschäftigten bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Arbeitgeber derzeit im Regelfall ein Schriftformerfordernis. In einem reformierten § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG soll zukünftig neben der Schriftform auch die elektronische Form (z.B. E-Mail) ermöglicht werden.





3. Ausblick

Fraglich ist, ob das angestrebte Ziel der Entlastung von kleinen- und mittelständischen Unternehmen sowie Vereinen durch die geplanten Änderungen tatsächlich erreicht werden kann. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bleibt unabhängig von den zu erwartenden Gesetzesänderungen auch in Zukunft ohne Einschränkung unverändert bestehen. Mithin ist auch datenschutzrechtliches Know-How weiterhin zwingend notwendig, um etwaige Verstöße ? und damit auch Bußgelder ? zu vermeiden.  

Team Datenschutzrecht

Wir beraten Sie gern bei allen Fragen, die sich im Bereich Datenschutzrecht und an der Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Arbeitsrecht ergeben. Zudem unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen, wobei wir stets eine praxistaugliche individuelle Lösung anstreben. Sprechen Sie uns bei Fragen oder weiterem Beratungsbedarf gern an ? wir freuen uns über Ihre Nachricht.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  100% Bisphenol A (BPA) freie Etikettierung mit Labelident
Bundeswehr bucht ihre Arbeitszeiten mit Systemen von primion
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 01.08.2019 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741866
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schomerus&Partner, Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schomerus&Partner, Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 23


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.