Bundessozialgericht bestätigt: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig (FOTO)
(ots) -
Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der
AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen
unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der
Privaten Krankenversicherung (PKV):
"Wir freuen uns, dass nach mehr als 10 Jahren Rechtsstreit nun das
Bundessozialgericht die Rechtsauffassung des PKV-Verbandes bestätigt,
dass derartige Wahltarife in gesetzlichen Krankenkassen rechtswidrig
sind. Sie überschreiten den gesetzlichen Rahmen für Leistungen der
GKV und führen zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen. Solche
Wahltarife sind systemfremd in der GKV und ein Übergriff in den
funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungsmarkt.
Das Gericht unterstreicht damit die Bedeutung der privaten
Zusatzversicherung als sachgerechte Form der Absicherung von
Leistungen, die über das Pflichtprogramm der GKV hinausgehen. Die
mehr als 26 Millionen Zusatzversicherten in der Privaten
Krankenversicherung haben daher die richtige Wahl getroffen.
Aus Sicht des PKV-Verbandes sind solche Wahltarife in der GKV
hingegen ordnungspolitisch verfehlt. Außerdem bleibt der
Verbraucherschutz auf der Strecke: Da Krankenkassen einen Wahltarif
jederzeit schließen können, entfällt für die GKV-Versicherten der
entsprechende Versicherungsschutz ersatzlos. Dies ist bei einer
PKV-Zusatzversicherung aufgrund des lebenslangen
Leistungsversprechens nicht möglich.
Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) hat bemängelt, dass
Wahltarife in der GKV "zu häufig nicht zu der vom Gesetzgeber
gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung" führten. Sie
würden "von Krankenkassen stattdessen immer wieder vor allem dazu
genutzt, neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu
halten ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen".
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Datum: 31.07.2019 - 12:43 Uhr
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