Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei (FOTO)
(ots) -
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von
der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes
vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle
Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind ab
1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9
Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig
befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999
Medikamenten (24,6 Prozent). Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse
hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn
Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen
entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller
abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das
ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der
Kasse des Versicherten auszutauschen.
"Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus,
um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen", sagt Berend
Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes
(DAV): "Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den
Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der
Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren
Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für
ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die
Therapietreue zu verbessern." Groeneveld fügt hinzu: "Die
Rabattverträge verursachen in den Apotheken immer wieder einen hohen
Erklärungsaufwand. Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären
wirklich leicht vermeidbar. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen
ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern
abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern."
Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,4 Mrd.
Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern
eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Mrd. Euro gewesen. Auch die
gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für
sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen - von 2,15
Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018. Wer wissen
will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament - egal ob
Rabattarzneimittel oder nicht - garantiert zuzahlungsfrei ist, kann
sich auf dem Verbraucherportal "www.aponet.de" die jeweils aktuelle
"Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel" anschauen und
herunterladen.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett(at)abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.07.2019 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741284
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 105 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverb (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).