Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion
(ots) - Mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2019 ist die Debatte über die
Souveränitätsverluste und Haftungszunahme durch die europäisierte
Bankenaufsicht nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie fängt erst
richtig an. Denn wird sich in der Zukunft zeigen, dass - wie leider
bisher - die neuen Regeln nicht angewendet werden, dann bliebe die
Kreditwirtschaft weiterhin von den Sanktionen des Markes verschont.
"Mit der Bankenunion werden die Erträgnisse aus der in Deutschland
erhobenen Bankensonderabgabe irreversibel auf europäische Instanzen
übertragen, ohne dass deutsche Verfassungsorgane wie Bundesregierung
und Bundestag bzw. die deutschen Kreditinstitute die Verwendung
dieser Mittel kontrollieren oder gar beeinflussen können", so der
Prozeßbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber. Die von den
Beschwerdeführern inkriminierte Haftungszunahme bei vollständigem
Herrschaftsverlust spiegelt das Defizit an Souveränitätsbewussstein
in der deutschen Politik und den widerstandslosen Konformismus großer
Teile der Kreditwirtschaft wider.
Eine Klägergruppe um Prof. J.-H. von Stein, Bundesanwalt a.D. von
Nieding sowie Prof. Alfred Schüller vertreten durch den Berliner
Finanzwissenschaftler Prof. Markus C. Kerber sah die Übertragung der
Bankenaufsicht auf europäische Institutionen als verfassungswidrig an
und hatte daher 2014 Klage eingereicht. Für den deutschen
Steuerzahler bedeutet das Urteil: Reichen die Mittel im bestehenden
europäischen Abwicklungsfonds nicht aus und können Banken kein Geld
nachlegen, muss der deutsche Staatshaushalt und damit der
Steuerzahler für Bankenausfälle in der Eurozone haften.
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Datum: 30.07.2019 - 13:11 Uhr
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