E-Scooter - Das ist jetzt wichtig für sicheres Fahren (FOTO)
(ots) -
- Auf Radwegen, nicht zu zweit, Promillegrenze
- Versicherungsregeln für E-Scooter
Wendig, klein, flott! Neuerdings kann man auch in deutschen
Städten mit elektrischen Tretrollern - sogenannten E-Scootern - von A
nach B düsen. Die Versicherungsexperten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG) fassen zusammen, was man hierzu wissen
sollte:
Wenn''s der eigene ist
Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h
ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine
Kfz-Haftpflichtversicherung. "Viele Versicherungen bieten den Schutz
schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten
Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas", so
die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten,
vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten -
ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.
Fix mal ausgeliehen
Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren,
ohne sich Gedanken über die Haftpflichtversicherung machen zu müssen.
Denn dafür ist der Eigentümer verantwortlich - sprich der Verleiher.
Die Versicherung haftet dann für Schäden, die Dritten durch den
E-Scooter zugefügt werden. Aber Achtung: Die Bedingungen variieren je
nach Anbieter. Oft müssen Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen.
Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadensursache
zweifelsfrei auf den E-Scooter zurückgeführt werden kann. Um wirklich
sicher zu gehen, sollten Fahrer vorab die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters genau lesen - so
kommt es im Schadensfall zu keinen bösen Überraschungen.
Selbst Unfallopfer?
Was aber, wenn ich auf dem Roller selbst Unfallopfer bin? "Wer in
der Freizeit recht aktiv unterwegs ist und die Folgen von bleibenden
Verletzungen nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte über eine
private Unfallversicherung nachdenken", raten die DVAG-Profis.
Die wichtigsten Regeln fürs Scootern:
- Mindestalter
Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Helmpflicht
Eine Helmpflicht besteht nicht.
- Nicht zu zweit
Die kleinen Zweirädersind nur für eine Person zulässig. Das gilt
z. B. auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige
Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
- Radweg
Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder
erlaubt sind.
- Promillegrenze
Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für
Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09
Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein
Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis
hin zu einem generellen Fahrverbot.
- Fahrzeugsicherheit
Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die
Straßenverkehrsordnung. Sie müssen damit die Mindestanforderungen der
Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein
funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
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den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
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Datum: 30.07.2019 - 12:45 Uhr
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