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Deutsche Umwelthilfe reicht Klagen für "Saubere Luft" in Passau und Regensburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein

ID: 1741227


(ots) - Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in beiden bayerischen Städten - DUH
kritisiert die falsche Platzierung der offiziellen Messstationen und
weist nach, dass in beiden Städten die Belastung der innerstädtischen
Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 erheblich über dem EU-Grenzwert
liegt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen gegen den Freistaat
Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur
Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Passau und Regensburg
eingereicht. In Regensburg wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid
(NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel,
anders als die offizielle Messstation "Regensburg Rathaus"
suggeriert, deutlich überschritten. In Passau gibt es seit dem Jahr
2005 überhaupt keine offizielle verkehrsnahe Messstation mehr,
weshalb der ökologische Verkehrsclub VCD in Bayern selbstständig über
ein Jahr lang am Kirchenplatz die NO2-Belastung gemessen hat. Dort
wird der vorgeschriebene Jahresmittelwert mit 55,6 µg/m³ deutlich
überschritten. Ziel der Klagen für "Saubere Luft" ist die Einhaltung
des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts spätestens Ende
des Jahres 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem
Grundsatzurteil festgestellt.

Sowohl aus Passivsammlermessungen, als auch aus Modellierungen
ergibt sich, dass sich die hohe Immissionsbelastung weder in Passau,
noch in Regensburg auf einzelne Straßenabschnitte beschränkt. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2019
bestätigt, dass an den Stellen mit der höchsten NO2-Belastung
gemessen werden muss. Auch müssen Gerichte prüfen, ob die durch die
Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die
Orte mit der höchsten Belastung darstellen. Die DUH wird im Rahmen




des Verfahrens für "Saubere Luft" in Passau und Regensburg die
Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern.

Die NO2-Belastung in Regensburg ergibt sich aus einer
Immissionsberechnung, die im Rahmen des Masterplans zur Teilnahme am
"Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" des Bundes in Auftrag gegeben
wurden. Die Berechnung des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH & Co. KG aus
dem Masterplan zeigt, dass im Jahr 2017 neben der
D.-Martin-Luther-Straße, an der sich die offizielle Messstation
Regensburg Rathaus befindet, viele weitere Straßenabschnitte in
Regensburg von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Auch die
Prognose für das Jahr 2020 weist noch erhebliche
Grenzwertüberschreitungen von über 50 μg/m3 an den
Straßenabschnitten Weißenburgstraße nördlich der
Adolf-Schmetzer-Straße (ca. 54 μg/m3) sowie auf zwei Abschnitten
der Frankenstraße auf.

Die NO2-Belastung in Passau wird überhaupt nicht adäquat
abgebildet, da es ausschließlich eine Messung der Belastung im
städtischen Hintergrund gibt. Der durch das bayerische Landesamt für
Umwelt veröffentlichte Wert von 30 μg/m3 ist daher nicht
aussagekräftig für die tatsächliche Belastung an den
Verkehrs-Hot-Spots in der Stadt, so dass weitere Messungen
erforderlich sind.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Freistaat
trickst und täuscht seine Bürger und kehrt somit die Belastung der
innerstädtischen Luft mit dem Dieselabgasgift NO2 unter den Teppich.
In größeren bayerischen Städten wird einfach nicht an den Orten mit
der höchsten Belastung gemessen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern
haben ein Recht auf ''Saubere Luft'' und den Schutz vor krankmachenden
Dieselabgasen. Mit unseren Klagen wollen wir für alle Bürgerinnen und
Bürger Regensburgs und Passaus ihren Anspruch auf geltendes Recht
umsetzen und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten
Stadtgebiet spätestens Ende 2019 durchsetzen. Unumgänglich ist dabei
ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und
Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5. Davon befreit
sind nur diejenigen Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge, die durch eine
Hardware-Nachrüstung nicht zur Verschmutzung der Luft beitragen."

Das BVerwG in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27.
Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur
Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³
höchstrichterlich festgelegt. Die "Saubere Luft" in bayerischen
Städten ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie
Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb
die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der
Hersteller und sind diese damit im Straßenbetrieb so sauber, dass sie
Grenzwerte einhalten, wären die Fahrzeuge von Fahrverboten
ausgenommen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
betont: "Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die
Zeit der Ausreden endlich vorbei ist und dass an den Stellen mit der
höchsten Belastung zu messen ist. Auch der Freistaat Bayern ist an
Recht und Urteile gebunden und sollte sich schnellstmöglich daran
erinnern."

Bereits am 26. Juni 2019 hat die DUH Anträge auf Fortschreibung
der Luftreinhaltepläne für Passau und Regensburg bei der Regierung
von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz gestellt. Nach
Ablauf der Frist am 29. Juli 2019 ist bei der DUH keine
zufriedenstellende Antwort eingegangen, weshalb nun 2019 in beiden
Fällen Klage eingereicht wurde.

Links:

Zu den Klageschriften für Regensburg und Passau:
http://l.duh.de/p190730



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.07.2019 - 12:23 Uhr
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