Kein Werbungskostenabzug bei überhöhten Anforderungen an Mietinteressenten
(IINews) - Aufwendungen für leerstehende Wohnungen können solange als Werbungskosten abgesetzt werden, wie die Vermietungsabsicht nicht endgültig aufgegeben wurde. Dies setzt allerdings auch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.
In einem vom Thüringer Finanzgericht entschiedenen Fall stellte die Vermieterin überhöhte Anforderungen an die Mietinteressenten ihrer leerstehenden Wohnung. So sollten diese u. a. Nichtraucher sein, keine Haustiere besitzen und nicht alleinerziehend sein. Sie begründete dies damit, dass sie im selben Haus wohne und Einschränkungen für ihre eigene Wohnqualität befürchte.
Das Gericht entschied aufgrund dieser Tatsachen, dass die Werbungskosten für die leerstehende Wohnung mangels Vermietungsabsicht nicht mehr abzugsfähig sind.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Steuerberater Münster - Schulze Wenning - Ihr persönlicher Steuerberater
Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.
Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus.
Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.
Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belege an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.
Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird.
Persönliche Betreuung aus Münster
Sie werden durch Ihren persönlichen Steuerberater betreut. Er kennt Ihre Firma und hilft Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen. Da er sich auch um Ihre Finanzbuchführung kümmert, weiß er, ob Ihre Steuervorauszahlungen zutreffend sind. Er wird diese für Sie anpassen lassen bzw. Sie rechtzeitig informieren, dass Sie Rücklagen für Steuerzahlungen bilden können.
Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ebenso durch ihn möglich. Ihre Zahlen können, da sie gleich korrekt verbucht werden, für viele Auswertungen genutzt werden. Planungsrechnungen können mit den erzielten Werten verglichen werden. Mit unserem Flatrate-Steuerberatungspaket steht Ihr Berater Ihnen per Telefon, Mail oder persönlich zur Verfügung.
Unaufgefordert wird er Sie über für Sie interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten informieren. Die Wirkung neuer Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen wird er für Ihren Fall prüfen. Wir wollen für Sie gut zu erreichen sein.
Unser Büro an der Weseler Straße 111 liegt zentral und verfügt über ausreichend für Sie reservierte Parkplätze.
Wir sorgen für die geringste Steuer.
Datum: 30.07.2019 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741141
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Dieckmann
Stadt:
Münster
Telefon: 0251 97 22 70
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 56 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kein Werbungskostenabzug bei überhöhten Anforderungen an Mietinteressenten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Münster (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).