InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers

ID: 1741131


(IINews) - Ein im Jahr 1984 geschlossener Arbeitsvertrag enthielt die Regelung, dass zusätzlich zum Grundgehalt als freiwillige Leistung eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird, deren Höhe jeweils jährlich durch den Arbeitgeber bekanntgegeben wird und deren Höhe derzeit ein volles Monatsgehalt nicht übersteigt.
Nachdem der Arbeitnehmer in den Jahren bis einschließlich 2013 jeweils ein ganzes Bruttogehalt als Gratifikation erhalten hatte, zahlte der Arbeitgeber 2014 unter Hinweis auf ein sich abzeichnendes negatives Betriebsergebnis nur ein halbes Bruttogehalt.

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nahm der Arbeitgeber damit das ihm eingeräumte einseitige Leistungsbestimmungsrecht in zulässiger Weise wahr. Auch die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen Zeitraum von 20 Jahren führt nicht dazu, dass jede andere Ausübung des Ermessens unbillig wäre.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Steuerberater Münster - Schulze Wenning - Ihr persönlicher Steuerberater

Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.

Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus.

Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.

Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belege an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.

Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird.


Persönliche Betreuung aus Münster

Sie werden durch Ihren persönlichen Steuerberater betreut. Er kennt Ihre Firma und hilft Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen. Da er sich auch um Ihre Finanzbuchführung kümmert, weiß er, ob Ihre Steuervorauszahlungen zutreffend sind. Er wird diese für Sie anpassen lassen bzw. Sie rechtzeitig informieren, dass Sie Rücklagen für Steuerzahlungen bilden können.

Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ebenso durch ihn möglich. Ihre Zahlen können, da sie gleich korrekt verbucht werden, für viele Auswertungen genutzt werden. Planungsrechnungen können mit den erzielten Werten verglichen werden. Mit unserem Flatrate-Steuerberatungspaket steht Ihr Berater Ihnen per Telefon, Mail oder persönlich zur Verfügung.

Unaufgefordert wird er Sie über für Sie interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten informieren. Die Wirkung neuer Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen wird er für Ihren Fall prüfen. Wir wollen für Sie gut zu erreichen sein.

Unser Büro an der Weseler Straße 111 liegt zentral und verfügt über ausreichend für Sie reservierte Parkplätze.

Wir sorgen für die geringste Steuer.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Interessante Aspekte von Royalty-Lizenzen
Kein Werbungskostenabzug bei überhöhten Anforderungen an Mietinteressenten
Bereitgestellt von Benutzer: SchulzeWenning
Datum: 30.07.2019 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1741131
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Dieckmann
Stadt:

Münster


Telefon: 0251 97 22 70

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 69 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberatungsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerberatungsgesellschaft mbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 311


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.