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Deutsche Umwelthilfe: Bayerische Staatsregierung verweigert weiterhin die "Saubere Luft" für die Landeshauptstadt München

ID: 1740937


(ots) - Deutsche Umwelthilfe nimmt zur siebten
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ausführlich
Stellung - Höchstrichterlich für Ende 2019 verfügte
Grenzwerteinhaltung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid mit
vorliegendem Plan unmöglich - Staatsregierung weigert sich weiterhin,
das 2014 von der DUH erwirkte rechtskräftige Urteil für "Saubere
Luft" umzusetzen und Fahrverbote für Euro 5 Diesel auszusprechen -
Seit fünf Jahren andauernder Verstoß gegen das rechtskräftige Urteil
wird am 3. September vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt - Zu
klärende Frage: Muss Beugehaft gegen Ministerpräsident Söder verfügt
werden, um ihn zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in
Bayern zu zwingen?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in einer heute
übermittelten Stellungnahme die aktuelle, siebte Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für München als rechtswidrig. Der Plan ist
ungeeignet, um den seit 2010 geltenden Grenzwert für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten und damit
schnellstmöglich die "Saubere Luft" für die Münchner Bürgerinnen und
Bürgern sicherzustellen. Bereits seit 2014 weigert sich die
bayerische Staatsregierung, ein von der DUH erwirktes und seit fünf
Jahren rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts München für die
"Saubere Luft" in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in dem
Luftreinhalteplan für die bayerische Landeshauptstadt zu verfügen.
Nach wie vor wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von
40 µg NO2/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in München
überschritten. Die Landshuter Allee ist mit 66 µg/m3 weiterhin eine
der dreckigsten Straßen Europas.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Erneut legt der
Freistaat einen Luftreinhalteplan vor, der die schlechte Luft in
München festschreibt. Wie lange noch hält die Staatskanzlei ihre




schützende Hand über die Verursacher des größten Industrieskandals
der deutschen Nachkriegsgeschichte und insbesondere deren bayerische
Vertreter Audi und BMW? Anstatt die Dieselkonzerne dazu zu zwingen,
die von ihnen betrogenen Käufer von 11 Millionen Diesel-Pkw zu
entschädigen und Hardware-Nachrüstungen an den Fahrzeugen
vorzunehmen, wird den Münchnern weiter die ihnen zustehende ''Saubere
Luft'' verweigert."

Die DUH fordert für die schnellstmögliche Einhaltung des
NO2-Grenzwerts zonale Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw und
Nutzfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V, eine Hardware-Nachrüstung
aller ÖPNV-Busse und Kommunalfahrzeuge sowie neben vielen weiteren
konkreten Vorschlägen eine Stärkung des ÖPNV und gleichzeitige
Verteuerung und Verknappung des Parkraums für Pkws in der Münchner
Innenstadt.

Die vorliegende Fortschreibung des Luftreinhalteplans setzt zudem
nur halbherzig und nur bei einem kleinen Teil der schmutzigen
kommunalen Dieselflotte die vom Bund mit 80 Prozent finanziell
geförderte Hardware-Nachrüstung von Bussen und schweren
Kommunalfahrzeugen wie Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeugen um.
Jegliche Anreize und Vorgaben für die besonders die Luft belastenden
leichten Lieferfahrzeuge fehlen zudem komplett im vorliegenden
Luftreinhalteplan. Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen trotz
staatlicher Förderprogramme unbeschränkt weiter mit beliebig
schmutzigen Abgaswerten die Münchner Innenstadt befahren.

Im Zwangsvollstreckungsverfahren der DUH gegen die bayerische
Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die "Saubere Luft" in München
verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September 2019
über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den
Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und
notwendig ist. Vorangegangen war ein Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) von November 2018. Darin wirft der
BayVGH der Staatsregierung und ihrem Ministerpräsidenten Markus Söder
evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des
Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Ministerpräsident und Umweltminister machen weiter wie
gehabt. Zu bestaunen ist ein täglicher Verfassungsbruch, wie es ihn
so in der Bundesrepublik noch nicht gab. Dass eindeutige gerichtliche
Urteile über Jahre hinweg bewusst missachtet werden, ist das Niveau
einer Bananenrepublik."

Hintergrund:

Die DUH hat am 29. Februar 2012 Klage gegen den Freistaat wegen
Überschreitung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes erhoben. Mit
Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 wurde der
Freistaat Bayern antragsmäßig verurteilt, den Luftreinhalteplan mit
allen Maßnahmen fortzuschreiben, die erforderlich sind, um den
Grenzwert für NO2 einzuhalten. Das Urteil ist seit 2014
rechtskräftig. Da trotz anhaltender Luftverschmutzung keine
kurzfristig wirksamen Maßnahmen für eine schnellstmögliche
Grenzwerteinhaltung ergriffen werden, hat die DUH das
Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Nachdem bereits mehrere
Zwangsgelder verhängt wurden, ist die Zwangshaft die
verwaltungsrechtlich nächste Konsequenz.

Der BayVGH hat durch Beschluss vom 9. November 2018 entschieden,
die Frage der Zulässigkeit einer Zwangshaft gegenüber den für den
Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern dem EuGH zur
Vorabentscheidung vorzulegen. Der BayVGH stellt in seinem Beschluss
fest, dass die Haltung der Landesregierung ein für den Fortbestand
des Rechtsstaats bedrohliches Rechts- und Politikverständnis zeigt
(Beschluss, Rn. 120). Nach der Rechtsauffassung des BayVGH ist im
nationalen Recht nicht mit abschließender Klarheit geregelt, ob in
einer solchen Situation auch zum Mittel der Zwangshaft gegriffen
werden dürfe. Diese Klarheit könnte sich aber dadurch ergeben, dass
das Recht der Europäischen Union dazu verpflichte, im Zweifel zur
Anwendung dieses Mittels zu greifen, wenn sich andernfalls das
Unionsrecht nicht effektiv durchsetzen ließe.

Links:

- Zur Stellungnahme der DUH zur siebten Fortschreibung des
Luftreinhalteplans München: http://l.duh.de/p190729a

- Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: l.duh.de/p181121

- Ankündigung der Verhandlung über eine mögliche Zwangshaft für
bayerische Regierungsvertreter: http://l.duh.de/p190712



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Datum: 29.07.2019 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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