Deutsche Umwelthilfe stellt formelle Anträge zur Beschränkung der Silvester-Böllerei in 31 Städten: Berlin und München setzen Forderung der DUH um
(ots) - Die Deutsche Umwelthilfe beantragt gegenüber 31
Städten mit hoher Luftbelastung das Verbot privater
Silvester-Böllerei in Innenstädten - Rechtsgutachten im Auftrag der
DUH belegt juristische Möglichkeiten für Städte und Länder, in
belasteten bzw. gefährdeten Innenstadtbereichen die private
Silvester-Böllerei zu verbieten - Belastung mit
gesundheitsschädlichem Feinstaub an Silvester entspricht 16 Prozent
der jährlichen Menge aus dem Straßenverkehr - Verschärfung der
EU-Feinstaubgrenzwerte gemäß Vorschlag der
Weltgesundheitsorganisation steht in Aussicht - Über 100.000 Menschen
unterstützen DUH-Forderung nach einem Verbot innerstädtischer
Silvester-Böllerei per Petition - Weiterer Erfolg der DUH-Initiative
für "Saubere Luft": Berlin und München werden Pyrotechnik in hoch
belasteter Innenstadt beschränken bzw. verbieten - DUH führt am 21.
August Fachgespräch mit dem Deutschen Städtetag, um weitere belastete
Städte zu einem innerstädtischen Verbot der Silvester-Böllerei zu
bewegen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt bei 31 Städten formelle
Anträge zum Verbot beziehungsweise zur Beschränkung der
Silvester-Böllerei als wichtige Einzelmaßnahme für die
Luftreinhaltung. Die formellen Anträge richten sich an die Städte, in
denen die DUH Rechtsverfahren zur "Sauberen Luft" führt und deren
innerstädtische Luft mit einer Feinstaubbelastung von mindestens 20
µg/m3 belastet ist. Diesen Grenzwert hat bereits vor Jahren die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Der EU-Umweltkommissar
Vella hat erst vor wenigen Monaten angekündigt, die derzeit viel zu
hohen EU-Grenzwerte für Feinstaub entsprechend der WHO-Empfehlung
abzusenken. Die DUH beantragt von den betroffenen Städten eine
Anpassung der Luftreinhaltepläne, beziehungsweise kommunale
Entscheidungen zur Sylvester-Böllerei.
Die DUH befürwortet ausdrücklich die Durchführung professionell
und zentral organisierter, vor allem die Luftqualität nicht
beeinträchtigender Silvester-Feuerwerke außerhalb der belasteten
Innenstadtbereiche. Dort wo viele Menschen leben und die
Grundbelastung bereits so hoch ist, dass lungengeschädigte Menschen
und asthmakranke Kinder durch archaische Böllerei mit Schwarzpulver
akute Atemprobleme bekommen, muss es aus Sicht der DUH ab diesem
Winter klare Verbote geben. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes
Rechtsgutachten zeigt die bisher, vor allem von den kommunalen
Spitzenverbänden bestrittenen, rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf
kommunaler Ebene. Dieses Rechtsgutachten stellt die DUH allen Städten
zur Verfügung.
"Viele hunderttausend Menschen mit Atemwegserkrankungen, wie
beispielsweise schwerem Asthma, flüchten zum Jahreswechsel aus ihren
Wohnungen oder müssen sich dort regelrecht luftdicht
verbarrikadieren. Jedes Jahr aufs Neue verursacht die archaische
Böllerei zum Jahreswechsel ''dicke Luft'' in unseren Städten, wie sie
sonst in Smog-Hochburgen asiatischer Metropolen beklagt wird. Bereits
über 100.000 Unterstützende haben sich in unserer Petition für die
Beschränkung privater Feuerwerke in dicht besiedelten
Innenstadtbereichen ausgesprochen. Wir begrüßen daher, dass Berlin
und München der Forderung der DUH nachkommen und Pyrotechnik in ihren
hochbelasteten Innenstädten beschränken. In einem ersten Schritt
sollen die 31 Städte von der Silvester-Böllerei befreit werden, die
nachweislich am stärksten unter der Luftbelastung mit Feinstaub
leiden. Für die Menschen in den übrigen besonders belasteten Städten
führt die DUH am 21. August 2019 ein Fachgespräch mit dem Deutschen
Städtetag, um dort über ein möglichst flächendeckendes Ende der
privaten Silvester-Böllerei zu verhandeln", erklärt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Innerhalb weniger Stunden setzen die Feuerwerksböller zum
Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen besonders giftigen Feinstaubs frei.
Der aus Feuerwerkskörpern stammende Feinstaub ist besonders hoch mit
giftigen Stoffen belastet, sodass seine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen deutlich höher sind als bei den sonstigen
Feinstaubquellen. Die Menge des in diesen wenigen Stunden um den
Jahreswechsel freigesetzten Feinstaubs entspricht etwa 16 Prozent der
jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.
Feinstaub (PM10) ist ein Luftschadstoff, der insbesondere
gesundheitlich vorbelasteten Menschen mit Asthma oder anderen
Atemwegserkrankungen sowie Schwangeren und Kindern schaden kann. Da
es keine Unbedenklichkeitsgrenze für Feinstaub gibt, also jeder
Anstieg der Konzentration in der Atemluft zu erhöhter
gesundheitlicher Belastung führt, muss diese möglichst weitgehend
reduziert werden. Die WHO hat daher einen Jahresmittelwert von 20
µg/m3 festgelegt und fordert die Herabsetzung der derzeit 35
erlaubten Überschreitungstage auf 3 Tage. Die DUH ist mit ihrer
langjährigen Forderung nach einer Angleichung der Partikel-Grenzwerte
auf WHO-Niveau nicht allein, auch das Umweltbundesamt fordert eine
Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub.
Neben den gesundheitlichen Belastungen, schweren Verletzungen und
Todesfällen führt die Silvester-Böllerei außerdem zu riesigen
Abfallbergen, tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr
und Risiken für Natur und Tierwelt. In nahezu allen Industrienationen
ist die private Böllerei in Städten verboten: In Paris dürfen
Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark
und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern
generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private
Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten. In
Deutschland existieren nur wenige und zum Teil zaghafte
Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden in der historischen
Altstadt wie in Konstanz oder schweren Ausschreitungen wie in
Hannover.
Hintergrund:
Besonders hoch ist die Belastung in Stuttgart, Berlin und
Gelsenkirchen mit jeweils 29 µg PM10/m3 im Jahr 2018. Aber auch in
Hagen (28 µg PM10/m3), Köln (27 µg PM10/m3), Halle (27 µg PM10/m3),
Nürnberg (26 µg PM10/m3), Essen (26 µg PM10/m3), Esslingen (25 µg
PM10/m3), Heilbronn (25 µg PM10/m3), Ludwigsburg (25 µg PM10/m3),
München (25 µg PM10/m3), Frankfurt (25 µg PM10/m3), Dortmund (25 µg
PM10/m3), Düsseldorf (25 µg PM10/m3), Oberhausen (25 µg PM10/m3),
Hamburg (24 µg/m3; hier hatte der BUND geklagt), Limburg (24 µg
PM10/m3), Bielefeld (24 µg PM10/m3), Mainz (24 µg PM10/m3),
Reutlingen (23 µg PM10/m3), Offenbach (23 µg PM10/m3), Kiel (22 µg
PM10/m3), Würzburg (22 µg PM10/m3), Hannover (22 µg PM10/m3),
Oldenburg (22 µg PM10/m3), Wuppertal (21 µg PM10/m3), Aachen (20 µg
PM10/m3), Darmstadt (20 µg PM10/m3), Regensburg (20 µg PM10/m3) und
Passau (20 µg PM10/m3) wurde der WHO-Grenzwert im Jahresmittel 2018
überschritten.
Links: Zum Rechtsgutachten über kommunale Möglichkeiten der
Beschränkung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände an Silvester:
http://l.duh.de/p190729
Zur Petition für eine Beschränkung von privaten Feuerwerken in
dicht besiedelten Innenstadtbereichen: http://ots.de/UvPji5
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 29.07.2019 - 12:13 Uhr
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