Thomas Jung: "Strafgelder gerecht verteilen!"
(ots) - Immer öfter verkürzt die Justiz aus
Überlastungsgründen lange Verfahren mit Geldauflagen (4,5 Prozent
aller Ermittlungsverfahren). Gerichte und Staatsanwaltschaften
verhängten insgesamt Auflagen in Höhe von 3.788.900 Euro (Vorjahr:
3,29 Millionen Euro.) Dabei profitieren oft verschiedene
Brandenburger Vereine, während die Opferschutzorganisation "Der Weiße
Ring" häufig leer ausgeht. Jürgen Lüth, Chef der Organisation in
Brandenburg, beklagt, er werde stiefmütterlich behandelt. Mit etwa
36.000 Euro erhielt der traditionsreiche Verein nicht einmal halb so
viel Geld wie der Verein Opferhilfe mit 82.500 Euro.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: "Wir müssen aufpassen, dass
sich unsere Justiz aus Überlastungsgründen einerseits nicht kaufen
lässt. Sie muss unabhängig bleiben. Andererseits kann es nicht sein,
dass Opferorganisationen sich beklagen, bei der Verteilung der
Geldauflagen benachteiligt zu werden, während Vereine der
Zuwanderer-Hilfe immer öfter kassieren. Es ist geradezu widersinnig,
dass bei einem prozentual sehr hohen Anteil von Zuwanderern unter den
Tatverdächtigen mit den Strafgeldern ausgerechnet diese Gruppe von
einer Geldauflage profitieren kann. Bislang fehlt doch jede
Nachweispflicht, was die Vereine genau mit dem Geld anstellen. Das
muss ausgeschlossen werden. Es soll doch den Opfern zugute kommen,
nicht möglichen Tätern."
Hintergrund: Richter können bei der Geldverteilung auf eine vom
Oberlandesgericht geführte Liste mit Hunderten potenzieller Empfänger
zurückgreifen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen.
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Datum: 26.07.2019 - 10:33 Uhr
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