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Deutsche Umwelthilfe erzielt wichtige Gerichtsentscheidung: Händler von Fake-Katalysatoren müssen zumindest auf Einsatzverbot im Straßenverkehr hinweisen

ID: 1740424


(ots) - Zuständige Behörden schreiten nicht ein, wenn in
Deutschland komplett wirkungslose Katalysator-Attrappen angeboten
werden - Deutsche Umwelthilfe erzielt im Rahmen ihrer ökologischen
Marktüberwachung wichtige Entscheidung am Landgericht Hamburg für die
Verbraucher: Händler von Katalysator-Attrappen müssen zumindest auf
das Verwendungsverbot im Straßenverkehr hinweisen - In Deutschland
absurderweise kein Verkaufsverbot für Katalysator-Attrappen und
AdBlue-Emulatoren, die die Abgasreinigung von giftigem Stickoxid
vorgaukeln - DUH wird stichprobenhafte Nachfahrtmessungen von Lkw,
Lieferfahrzeugen und Bussen intensivieren, um offensichtlich
manipulierte Abgaskatalysatoren zu identifizieren

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Rahmen ihrer
ökologischen Marktüberwachung eine wichtige Entscheidung für den
Verbraucherschutz gegenüber einem Händler von Autoteilen erwirkt. Das
Landgericht Hamburg entschied, dass Händler, die Fake-Katalysatoren
zur Abschaltung der Abgasreinigung von Fahrzeugen anbieten, darauf
hinweisen müssen, dass diese im Straßenverkehr verboten sind und dass
deren Einbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die
Entscheidung ist nach Ansicht der DUH eine erneute gerichtliche
"Ohrfeige" für das Kraftfahrt-Bundesamt und die
Marktüberwachungsbehörden der Länder. Diese sehen ganz offensichtlich
kein Problem darin, dass derartige Betrugssysteme in Deutschland zum
Verkauf angeboten werden. Das Urteil unterstreicht gleichzeitig die
Notwendigkeit effektiver Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass
zumindest beim Angebot von Betrugssystemen darauf hingewiesen werden
muss, dass diese nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen dürfen.

Der beklagte Händler bot sogenannte Katalysator-Attrappen in
seinem Online-Shop zum Verkauf an. Er wies jedoch nicht darauf hin,




dass dieses komplett unwirksame Produkt im Straßenverkehr nicht
verwendet werden darf, bzw. dass die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge,
in denen solche Kat-Attrappen verbaut sind, gemäß
Straßenverkehrsordnung erlischt.

Die DUH wies den Händler darauf hin, dass er auf das
Verwendungsverbot des Produktes im öffentlichen Straßenverkehr hätte
hinweisen müssen und forderte den Händler im September 2018 dazu auf,
eine Unterlassungserklärung abzugeben und so zu gewährleisten, dass
der Verstoß zukünftig nicht wiederholt wird. Der Händler lehnte die
Abgabe der Unterlassungserklärung ab. Ihm nach sei es auch ohne
gesonderten Hinweis bekannt, dass die Betriebserlaubnis von
Fahrzeugen erlischt, wenn derartige Kat-Attrappen eingebaut werden.
Aus Sicht der DUH ist diese Information für Verbraucher jedoch
kaufentscheidend. Das Landgericht Hamburg gab zu erkennen, dass es
der Klage im Sinne der DUH stattgeben würde. Daraufhin erkannte der
Beklagte die Ansprüche an (Az LG Hamburg: 315 O 421/18).

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir erleben ein
multiples Behördenversagen im Bereich der Abgasreinigung von
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Offensichtlich halten der
Repräsentant der Autoindustrie in Deutschland, Bundesverkehrsminister
Scheuer, und die zuständigen Landesminister den Verkauf von völlig
wirkungslosen Katalysator-Attrappen für schützenswert. Auch im
vierten Jahr von Dieselgate versagen die Behörden komplett bei der
Kontrolle der Abgasreinigung von Diesel- und Benzin-Pkws. Besonders
deutlich wird dies daran, dass sie nicht dagegen einschreiten, dass
der Markt mit minderwertigen Billigst-Katalysatoren, Katalysator- und
Rußfilter-Attrappen und AdBlue-Emulatoren regelrecht überschwemmt
wird. Auch müssen Fahrzeughalter, die solch unzulässige Attrappen
oder minder wirkungsfähige Katalysatoren einbauen, nicht befürchten,
dabei ertappt oder gar belangt zu werden. Mithilfe der uns zur
Verfügung stehenden juristischen Mittel können wir immerhin die
Händler zwingen, zumindest darauf hinzuweisen, dass derartige
Betrugssysteme nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden
dürfen. Wir appellieren an den Teilehandel, eigenständig dafür Sorge
zu tragen, dass diese Betrugsangebote vom Markt verschwinden und
empfehlen, nur Austausch-Katalysatoren mit dem Umweltzeichen "Blauer
Engel" des Umweltbundesamts zu verkaufen."

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH
ergänzt: "Das ist das vierte Gerichtsverfahren mit einem ähnlichen
Sachverhalt - jedes konnte die DUH zum Schutz der Umwelt und der
Verbraucher abschließen. Derweil schauen die Behörden leider noch
immer weg und kommen ihrer Verpflichtung nicht nach. Deshalb werden
wir den Markt für diese illegalen Produkte weiter im Auge behalten."
Die DUH untersucht auch weiterhin stichprobenhaft Werbeangebote für
Abschalteinrichtungen von Abgasrückführungssystemen und
Dieselpartikelfiltern. Auch Angebote für Schalldämpferattrappen und
AdBlue-Emulatoren, deren Einbau die Abgasreinigungsleistung von
Fahrzeugen erheblich einschränken, bezieht die DUH mit ein.

Insbesondere auf der Verkaufsplattform Ebay fanden sich zahlreiche
Angebote für Abschalteinrichtungen für Abgasrückführungssysteme und
Dieselpartikelfilter. Nachdem die DUH Ebay auf die ungesetzliche Form
dieser Werbeangebote hinwies, löschte die Plattform mehrere Hundert
dieser Werbeangebote.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung
07732 9995-11, sauter(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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