Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Patienten verbessert / bpa bringt allgemeine Palliativversorgung in der häuslichen Krankenpflege auf den Weg
(ots) - Ambulante Pflegedienste können schwerstkranke und
sterbende Menschen in ihrem Zuhause künftig besser versorgen. Eine
Schiedsentscheidung beendete jetzt lange Verhandlungen privater
Trägerverbände um den Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) in Bayern und schafft einen klaren Rahmen für die
häusliche Palliativversorgung bei nicht heilbaren und weit
fortgeschrittenen Erkrankungen. "Nachdem sich die Krankenkassen lange
gegen einen entsprechenden Vertrag gesträubt haben, ermöglicht die
bayernweit gültige Entscheidung nun, dass Betroffene die ihnen
zustehende Versorgung auch erhalten können", sagt der bayerische
bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. "Auch für die ambulanten
Pflegedienste musste Klarheit geschaffen werden. Diese wollen
schließlich in enger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt den
Verbleib der Patienten in ihrer Häuslichkeit gewährleisten."
Die Schiedsentscheidung berücksichtigt entgegen der Auffassung der
Krankenkassen, dass für die allgemeine Palliativversorgung in der
Häuslichkeit qualifizierte Pflegefachkräfte mit mehrjähriger
Berufserfahrung eingesetzt werden können und diese sich regelmäßig
fortbilden. Unter dem Begriff "Symptomkontrolle" werden Leistungen
erbracht, die das Erkennen, das Erfassen und das Behandeln von
Krankheitszeichen und Begleiterscheinungen umfassen, beispielsweise
bei Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen, bei der Wundkontrolle und
-behandlung oder damit im Zusammenhang stehende akute Angstzustände
beim Patienten.
"Damit haben ambulante Pflegedienste nun endlich die
Rechtssicherheit, schwerstkranke und sterbende Menschen mit allen
notwendigen Hilfestellungen zu versorgen, die nicht nur medizinisch,
sondern auch in ethischer Hinsicht geboten sind", ergänzt der Leiter
der bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. "Wir erwarten, dass die
Krankenkassen den Schiedsspruch zum Wohle der Patienten anerkennen
und die Leistungen für ihre Versicherten mit den Verbänden der
ambulanten Pflegedienste jetzt rasch vereinbaren."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon mehr
als 1.300 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de
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Datum: 25.07.2019 - 15:57 Uhr
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