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Volkswagen Bank GmbH erklärt in zwei Widerrufsfällen ein Anerkenntnis

ID: 1740237


(ots) - Die Volkswagen Bank GmbH hat in gleich zwei von
HAHN Rechtsanwälte geführten Gerichtsverfahren ein Anerkenntnis
abgegeben. In den Verfahren vor dem Landgericht Tübingen
(Anerkenntnisurteil vom 12.07.2019 - 7 O 2/19 -) und dem Landgericht
Landau in der Pfalz (Anerkenntnisurteil vom 22.07.2019 - 4 O 248/18
-) ging es um den sogenannten Widerrufsjoker im Dieselskandal.
Gegenstand des Rechtsstreits in Tübingen war eine Finanzierung aus
dem Jahr 2017 für einen VW Amarok mit Diesel-Motor. In dem weiteren
Rechtsstreit vor dem Landgericht Landau in der Pfalz ging es um die
Finanzierung eines von der Rückrufaktion zum EA189-Motor betroffenen
Audi Q5. Diesen Darlehensvertrag hatte der dortige Kläger am 10.
August 2015 mit der VW Bank geschlossen.

Die Kunden hatten ihre Darlehensverträge hinsichtlich einer
Widerrufsmöglichkeit von der auf diese Fälle spezialisierten Kanzlei
HAHN Rechtsanwälte überprüfen lassen. Diese stellte diverse Fehler in
den Vertragsunterlagen fest und reichte die beiden Klagen gegen die
Volkswagen Bank GmbH ein. Die Bank reagierte hierauf mit einer
sogenannten Hilfs-Widerklage und machte geltend, wegen der jeweiligen
Nutzung des Fahrzeugs gerade nicht sowohl die Anzahlung als auch
sämtliche Raten in voller Höhe zurückzahlen zu müssen. In beiden
Verfahren erklärte die VW Bank nunmehr jedoch jeweils, ihren
Hilfs-Widerklageantrag nicht aufrechtzuerhalten.

"Wir meinen, die Volkswagen Bank GmbH von unserer Rechtsauffassung
überzeugt zu haben", erklärt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
HAHN Rechtsanwälte. "Kunden der Volkswagen Bank GmbH, die sich eine
schnelle Erledigung ihres Widerrufsfalls wünschen, sollten sich jetzt
an uns wenden", teilt Anwalt Hahn weiter mit.

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern derzeit eine kostenfreie
Erstprüfung der Widerrufsbelehrung und/oder Widerrufsinformation auf




Fehlerhaftigkeit an. In den vergangenen Jahren hat die Kanzlei
bundesweit in vergleichbaren Widerrufsfällen weit über 70 positive
Urteile erstritten. "So erfolgreich ist bundesweit derzeit keine
andere Kanzlei auf diesem Gebiet."



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 25.07.2019 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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