Mietwagen im Ausland: im Urlaub flexibel und sicher unterwegs
(ots) - Größtmögliche Flexibilität am Urlaubsort ist nicht
nur Reisenden vorbehalten, die mit dem eigenen Auto anreisen. Wer
sich für die Bahn, das Schiff oder das Flugzeug entscheidet, am
Reiseziel aber unabhängig von festen Fahrplänen unterwegs sein
möchte, kann sich am Urlaubsort einen Mietwagen ausleihen. Der ACE,
Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, was bei der
Autoausleihe im Ausland zu beachten ist, um Kostenfallen zu vermeiden
und sicher im Urlaub unterwegs zu sein.
Buchung: aufmerksam vor der Reise
Idealerweise wird der Mietwagen bereits vor Reiseantritt gebucht.
Denn am heimischen Rechner besteht der Vorteil des unkomplizierten
Preisvergleichs. Vergleichsportale nutzen und Kundenbewertungen
beachten, lohnt sich: Mietpreise unterscheiden sich innerhalb eines
Urlaubslandes je nach Anbieter teils stark. Zudem bieten seriöse
Online-Vermittler den Vertragsabschluss in deutscher Sprache an,
wodurch Vertragsbedingungen samt Versicherungsschutz einfach geprüft
und überteuerte Zuschläge vermieden werden können.
Versicherungsschutz: Vollkasko und Mallorca-Police
Wenn es um den Versicherungsschutz geht, rächt sich zu viel
Sparsamkeit. Eine Vollkaskoversicherung mit möglichst niedriger
Selbstbeteiligung empfiehlt sich, da sie die Kosten deckelt, sollte
es zu einem Unfall kommen. Ergänzend ist die sogenannte Mallorca
Police, eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, sinnvoll: Diese
gewährleistet die Anhebung der ausländischen Versicherungssummen für
Haftpflichtschäden auf deutsches Niveau, sodass man im Ernstfall vor
hohen Zuzahlungen durch niedrige Mindestversicherungssummen geschützt
ist.
Über- und Abgabe: mängelfrei entsprechend des Vertrags
Welcher Wagen am Urlaubsort bereitsteht, erfahren Mietwagenkunden
im Normalfall erst bei der Abholung: Üblich ist die Anmietung eines
Fahrzeugs einer bestimmten Kategorie statt eines konkreten Modells.
Der Zustand des Leihwagens sollte grundsätzlich einwandfrei sein. Bei
offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es
gilt: keine Kompromisse im Sinne der Verkehrssicherheit. Bestehende
Schäden haben nicht etwa den Vorteil, sorgloser mit dem Fahrzeug
umgehen zu können: Neue Kratzer werden in Rechnung gestellt. Nicht
zuletzt aus diesem Grund sollte das Übergabeprotokoll genau geprüft
werden: Sämtliche Vorschäden müssen dokumentiert sein.
Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma
vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im
Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz
ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr gegeben.
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Datum: 25.07.2019 - 12:00 Uhr
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