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Crowdfunding: Crowdfinanzierungen über Nachrangdarlehen

ID: 1740156

Unternehmen versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht. Leider stehen dabei den Anlegern oft nicht alle wesentlichen Informationen, die für eine qualifizierte Anlageentscheidung erforderlich wären, zur Verfügung.


(IINews) - Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 24.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.

Stupid Crowd-Money. Companisto missbraucht eine gute Idee

24.07.2019 • Crowdfinanzierungen über Nachrangdarlehen haben einen systemimmanenten Nachteil: Anleger haben keine ausreichenden Kontroll- und Mitspracherechte und sind häufig nur billig abgespeiste Nachrangkapitalgeber. Companisto hat das nun offenbar eingesehen und deshalb mit Aresus Pharma eine neue Möglichkeit entwickelt. Dabei wird eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV) zwischengeschaltet, die für die Schwarmfinanzierer eine vollwertige Beteiligung am Zielunternehmen eingeht. Ein interessanter und aus Anlegersicht guter Ansatz, der nur leider beim Fall Aresus im Detail krankt.

Funding.

Companisto nennt das Funding für Aresus Pharma „Eigenkapital als Wertpapier - Erste B-Share-Emission“. Dazu fließt das Kapital der Crowdanleger als Genussschein in die Companisto Trust Service I GmbH. Diese wiederum beteiligt sich als echter Gesellschafter an der Aresus Pharma GmbH. Wenn alles gut geht, sollen die Anleger über acht beziehungsweise 15 Jahre jährlich gut zehn Prozent Rendite erhalten. So steht es im dreiseitigen Basisinformationsblatt, das angeblich die wesentlichen Informationen über das Anlageprodukt liefert. Doch weit gefehlt. Ganz viele wichtige Informationen enthält das sehr formalistisch gehaltene Basisinformationsblatt nicht. Die einleitende Beschreibung erscheint wie ein leeres Versprechen: „Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.“

Hintergründe.

Die Aresus Pharma GmbH wurde Anfang 2019 – also erst vor wenigen Monaten - von Sven Schimansky-Wabra und Dr. Francisco Harrison gegründet. Das Stammkapital bei Gründung betrug 25.000 Euro. Ziel ist der Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HPV (Humane Papillom Viren). Anders ausgedrückt handelt es sich um eine Salbe zur lokalen Behandlung von externen Genital- und Perianalwarzen. Mit dem Geld der Investoren möchte Aresus die Vertriebsaktivitäten ausbauen und den Anwendungsbereich des Produkts auf HSV (Herpes Simplex Viren) erweitern. Der Name des geschützten Produktes lautet Veregen.





Vorbesitzer.

Wie wenig hilfreich die Basisinformationen für einen Anlageentscheidung sind, zeigen zahlreiche Veröffentlichungen des Vorbesitzers von Veregen, der börsennotierten Medigene AG. Beispielsweise sind die Umsätze mit dem Präparat von 2016 auf 2017 von 3,1 auf 2,8 Millionen Euro gefallen. Dann hat Medigene die US-Rechte an dem Medikament an das US-Unternehmen Fougera Pharamceuticals verkauft. Die Vermarktungsrechte von Aresus schließen damit den wichtigsten Markt aus. Was Aresus gekauft hat, ist vor allem der vorhandene Vorrat an dem Wirkstoff für das Medikament. Das diesjährige Ergebnis von Medigene wird dadurch mit vier bis fünf Millionen Euro belastet. Aresus soll zehn Jahre lang rund 7,5 Millionen Euro aus den Umsätzen bezahlen, wodurch sich der Medigene-Verlust auch wieder abbauen könnte. Dabei schrieb Medigene in ihrem Geschäftsbericht 2017 noch von einer begrenzten Haltbarkeit des Wirkstoffes. Man habe diese auf sechs Jahre verlängern können und würde an einer weiteren Verlängerung arbeiten. Neben der Frage, wie lange der Wirkstoff eigentlich hält, wäre es auch noch wissenswert für die Investoren, dass die Patente für den Wirkstoff 2023 auslaufen.

Presseanfrage.

Investmentcheck hat Aresus und Companisto eine Reihe von Fragen gestellt. Diese wurden allerdings nicht beantwortet. Man wollte offenbar nicht erklären, warum man von einer weltweiten Vermarktung spricht, wenn der wichtigste Markt USA nicht in den gekauften Rechten enthalten ist. Spannend wäre auch zu wissen, warum bei dem Vorbesitzer Medigene erhebliche Vertriebskosten angefallen sind, die in der Aresus-Finanzplanung nicht zu finden sind. Oder wie die Rechte am Drug-Master-File geregelt wurden, wenn in einem Medigene-Geschäftsbericht von einem japanischen Unternehmen als Inhaber zu lesen ist. Investmentcheck wollte auch wissen, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist, die Medigene im Geschäftsbericht erwähnte.

Unternehmensbewertung.

Ganz zentraler Kritikpunkt an diesem Funding ist außerdem die Bewertung des erst vor wenigen Monaten gegründeten Unternehmens Aresus Pharma. Obwohl im Grunde nur die Vermarktungsrechte für das Medikament Veregen übernommen wurden, und der Kaufpreis im Wesentlichen aus den Umsätzen der nächsten zehn Jahre bezahlt werden soll, wurde für die Anleger eine Bewertung von 9,5 Millionen Euro unterstellt. Auch dazu hat weder Comantisto noch Aresus eine plausible Erklärung geliefert. Für Anleger bedeutet das: Selbst bei einem mittleren Szenario wird er einen Totalverlust seiner Einlage erleiden. Die zehn Prozent Renditechance erfordern einen optimistischen Ansatz.

Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Vor dem öffentlichen Funding hat Companisto rund 20 Business-Angels eingeworben. Diese haben allerdings deutlich weniger als die Normalanleger für einen Genussschein bezahlt. Darüber ist im Basisinformationsblatt auch nichts zu lesen.

Loipfinger’s Meinung.

Die Bündelung von Informations-, Kontroll- und Mitspracherechten von Crowdinvestoren über ein SPV ist absolut sinnvoll und richtig. Dabei ist allerdings zu unterstellen, dass die SPV-Geschäftsführung im Sinne der Anleger handelt. Für Companisto scheinen die Anleger allerdings eher Mittel zum Zweck zu sein. Das einzige offizielle Informationsdokument, das Basisinformationsblatt, enthält längst nicht alle wesentlichen Informationen, wie sie aus Anlegersicht für eine qualifizierte Anlageentscheidung erforderlich wären. Genau das habe ich auch schon im Finanzausschuss des Bundestages im Juni 2018 zum Gesetzesentwurf als geladener Sachverständiger vorausgesagt. Irgendwie traurig, wenn man mit solchen Dingen Recht behält.

***
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Grundsätzlich richtig ist:
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Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 25.07.2019 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Geldanlage


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