Neuer Vanilleeistest der Stiftung Warentest zeigt: Oft mehr Luft in der Packung als Eiscreme
(ots) - Ein heute veröffentlichter Vanilleeistest der
Stiftung Warentest weist einmal mehr auf eine Problematik hin, die
vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Eiscremekauf nicht
bewusst ist:
Hersteller von industriell gefertigtem Speiseeis fügen Ihren
Produkten im Produktionsprozess häufig sehr viel Luft hinzu. So wird
das Speiseeis besonders cremig, doch vor allem wird auf diese Weise
an teuren Zutaten gespart. "Verbraucher werden so an der Nase
herumgeführt und Hersteller von besonders hochwertigem Speiseeis, die
auf übermäßigen Lufteinschlag verzichten, werden benachteiligt", sagt
Olaf Höhn, Sprecher der Allianz für Qualitätsspeiseeis.
Da der Grundpreis von Speiseeis in Deutschland aufgrund einer
nationalen Ausnahmeregelung nach Volumen angegeben wird, wirkt stark
"aufgeblasenes" Speiseeis besonders günstig im Vergleich zu
qualitativ hochwertigem Speiseeis. Olaf Höhn: "Diese
Verbrauchertäuschung muss ein Ende haben. Als Allianz für
Qualitätsspeiseeis setzen wir uns deshalb für eine
Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht ein, wie sie bereits in vielen
anderen europäischen Ländern Praxis ist."
Eine Chance für mehr Transparenz bei der Speiseeiskennzeichnung
bietet die laufende Überarbeitung der Fertigpackungsverordnung des
Bundeswirtschaftsministeriums. "Wir hoffen hier auf eine
verbraucherfreundliche Lösung", so Olaf Höhn.
Allianz für Qualitätsspeiseeis
Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von
Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der
Anspruch an höchste Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren
Kundinnen und Kunden. Unser Speiseeis stellen wir aus wenigen
ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem Lufteinschlag her. In
Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher für die
Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von
Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von
Verbraucherschützern, dass ein sinnvoller Produktvergleich von
Speiseeis für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann möglich ist,
wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das Produktgewicht bezieht.
Pressekontakt:
Allianz für Qualitätsspeiseeis
c/o Interel
Ansprechpartnerin: Sabrina Göddertz
Karlplatz 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 288 829 21
E-Mail: sabrina.goeddertz(at)interelgroup.com
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Datum: 24.07.2019 - 16:01 Uhr
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