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Sicher losrollen - Tipps für E-Scooter-Fahrer (AUDIO)

ID: 1739756


(ots) -
Anmoderationsvorschlag: Sie sind klein, wendig, schonen die Umwelt
und erobern seit dem 15. Juni Deutschlands Straßen:
Elektro-Tretroller, kurz E-Scooter, sind zurzeit voll angesagt.
Zuerst konnte man sie in den größeren Städten zwar nur mieten, doch
inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt vielen Herstellern auch die
für eine Teilnahme am Straßenverkehr zwingend notwendige
Betriebserlaubnis erteilt. Wer will, kann sich also jetzt auch einen
eigenen E-Scooter zulegen. Was Sie dafür wissen sollten, weiß Jessica
Martin.

Sprecherin: Umweltschutz hin, praktische Vorteile her. In erster
Linie macht es doch vor allem richtig viel Spaß, auf so einem
E-Scooter durch die Gegend zu düsen. Allerdings gibt es auch einiges
zu beachten - zum Beispiel muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt
sein, weiß Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 28 Sek.): "Und erlaubt ist das Fahren
mit einem E-Scooter auch nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf
Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, dann darf man im öffentlichen
Bereich auch auf der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind
generell für Elektroroller tabu. Eine Führerschein- und eine
Helmpflicht besteht dagegen nicht. Es empfiehlt es sich allerdings
dennoch, einen Kopfschutz zu tragen. Aber aufgepasst: Zu zweit
fahren, das darf man auf einem E-Scooter nicht."

Sprecherin: Nicht ganz so eindeutig geregelt ist die Frage, ob man
sein "Elektrokleinstfahrzeug" - wie es hochoffiziell heißt - mit in
die Bahn oder den Bus nehmen darf.

O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 20 Sek.): "Meistens ist es so, dass
platzsparend zusammenklappbare E-Scooter problemlos und ohne Ticket
mitgenommen werden können, das gilt manchmal für
nicht-zusammenklappbare E-Scooter nicht, die brauchen dann manchmal
ein Extra-Ticket. Wer da sichergehen will, der sollte sich im Vorfeld




bei seinem Verkehrsunternehmen informieren und fragen, wie die
Mitnahmeregeln sind."

Sprecherin: Außerdem gilt für E-Scooter eine Versicherungspflicht.
Deshalb also unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das gute
Stück abschließen, bevor Sie losrollen!

O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 17 Sek.): "Das ist kein klassisches
Schild wie beim Mofa, sondern ein etwas kleinerer Aufkleber, den man
dann am Schutzblech anbringen muss und diese Versicherung endet nach
einem Versicherungsjahr automatisch, das heißt, man muss sie
verlängern. Ohne Versicherung darf ein E-Scooter auf öffentlichen
Straßen nicht bewegt werden."

Sprecherin: Manchmal darf es ja - versicherungstechnisch
betrachtet - auch etwas mehr sein...

O-Ton 4 (Bernd O. Engelien, 16 Sek.): "Zusätzlich bieten manche
Versicherungen noch einen Schutz für das Fahrzeug selbst an. Der
sichert den E-Scooter dann zum Beispiel bei Vandalismus-, Sturz- oder
Feuchtigkeitsschäden ab. Gerade bei hochwertigen E-Scootern empfiehlt
sich so ein Rundumschutz für einen sorgenfreien Fahrspaß unbedingt."

Abmoderationsvorschlag: Wenn auch Sie in Zukunft klima- und
umweltfreundlicher unterwegs sein wollen: Alles über den
Volle-Ladung-Versicherungsschutz für E-Fahrzeuge finden Sie unter
Zurich.de.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien(at)zurich.com

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Datum: 24.07.2019 - 10:00 Uhr
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