Klarstellung: EU plant kein Verbot von Kunstrasen-Sportplätzen
(ots) - Die Europäische Kommission plant anders als in
einigen Medien berichtet kein Verbot von Kunstrasenplätzen und
arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag.
Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer
Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik
in unserer Umwelt verringert werden kann. In diesem Zusammenhang
führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem
eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine
mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte,
das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.
Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im
Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine
umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die
Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine
Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt
sind. Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere
Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu
minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um
sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an
neue Vorgaben anzupassen.
Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle
bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung,
Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei
der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen,
dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die
Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig
mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis
20. September 2019 eingereicht werden.
Website zur öffentlichen Konsultation der ECHA
http://ots.de/DU6zf4
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Datum: 23.07.2019 - 15:57 Uhr
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