Deutsche Umwelthilfe kritisiert massive Rechtsverstöße von Apple, Media Markt, Obi und Co. gegen Rücknahmepflicht von Elektroschrott
(ots) - Tests der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung der
Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Handel ergaben
Gesetzesverstöße bei 25 der untersuchten 55 Märkte - Jeder zweite
Händler verstieß gegen Hinweispflichten - 15 Händler verweigerten die
Rücknahme von Elektroaltgeräten - Nichtumsetzung gesetzlicher
Pflichten ist mitverantwortlich, dass mehr als die Hälfte des
Elektroschrotts illegal entsorgt wird - DUH wird gegen festgestellte
Verstöße des Handels rechtlich vorgehen und die bisher untätigen
Marktüberwachungsbehörden der Länder informieren - Bundesländer
müssen endlich Rechtsverstöße im Handel kontrollieren und Bußgelder
gegen Rechtsbrecher verhängen
Aktuelle Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass
der Handel gesetzliche Rücknahme- und Informationspflichten für
Elektroaltgeräte weiter im großen Umfang unterläuft, ohne dass die
für die behördlichen Kontrollen zuständigen Marktüberwachungsbehörden
der Länder tätig werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband
kritisiert die festgestellten Verstöße als schwerwiegend und wird
gegen Unternehmen vorgehen, die die gesetzlichen Pflichten
missachten.
Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen zur kostenfreien
Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren
Rückgabemöglichkeiten. Demnach können Verbraucher alte Elektrogeräte
bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf
einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Die
kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf
eines ähnlichen Neugeräts möglich. Allerdings setzen große Teile des
Handels die Rücknahmeverpflichtung nicht um, wie Testbesuche der DUH
im ersten Halbjahr 2019 zeigen. Von den insgesamt 55 Geschäften
schnitten unter anderem Filialen namhafter Unternehmen wie Apple,
Media Markt, Obi, Saturn und Toom besonders schlecht ab. Die DUH
fordert die Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu
beenden und Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten
Elektrogeräte zurückgeben können.
"Drei Jahre hatte der Handel Zeit und noch immer gibt es eklatante
Probleme bei der Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Mitarbeiter lehnen die Rückgabe alter Elektrogeräte ab, anstatt
Verbraucher zur Rückgabe zu motivieren. Dieser Zustand ist völlig
inakzeptabel. Damit ist der Handel mitverantwortlich dafür, dass mehr
als die Hälfte des Elektroschrotts illegal entsorgt wird. So landet
schadstoffhaltiger Elektroschrott im Restmüll, in der Umwelt oder
wird ins Ausland exportiert", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
In Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei
vielen weiteren Händlern konnten keine Informationen zu den
gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden. In einigen
Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, waren zwar Hinweise
vorhanden, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht
wahrnehmen konnten.
15 Händler verweigerten die Rücknahme von großen oder kleinen
Elektroaltgeräten. So hieß es in Märkten von Apple, Globus, Obi,
Porta und Roller fälschlich, dass eine Rückgabe kleiner
Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines
neuen Geräts möglich sei. Filialen von Media Markt und Obi verlangten
für die Rückgabe eines Großgeräts unrechtmäßig eine Gebühr. Märkte
von Toom und Hornbach lehnten die Rückgabe der Großgeräte schlicht
ab. Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad verweigerten bei
Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme
des Altgeräts.
Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, endlich Kontrollen im
Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu
verhängen. Die DUH wird die für den Vollzug des ElektroG
verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden der Länder über die
festgestellten Verstöße informieren und zum Handeln auffordern. "Das
Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen
behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug
verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen
Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst
nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des
Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die
DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen", sagt die
DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die zum Teil rechtlich selbstständig geführten Baumärkte und
Elektronikketten handhabten die Rückgabepraxis sehr unterschiedlich.
Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von
Elektroaltgeräten grundsätzlich möglich ist, erklärt der
Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer:
"Unsere Tests zeigten in vier der 55 überprüften Märkte eine
reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und eine gute
Verbraucherinformation. Positiv fielen uns zudem einzelne Filialen
von Bauhaus und Globus auf, die ihre Kunden aktiv und selbsterklärend
auf die Rückgabemöglichkeiten hinwiesen. Auch gab es in diesen
Märkten separate Informationen zur Abgabe von alten LED- und
Energiesparlampen. Das ist wichtig, da sie zum Teil Schadstoffe
enthalten und viele Verbraucher nicht wissen, dass sie ebenfalls
kostenlos im Markt zurückgegeben werden können."
Hintergrund:
Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet
der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von
Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen
Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907
Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine
Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland erreichte somit die in der
Richtlinie 2012/19/EU festgelegte niedrige Mindestsammelquote von 45
Prozent nur knapp und wird nach Einschätzung der DUH das für 2019
festgelegte Sammelziel von 65 Prozent nicht erreichen.
Links:
- DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
stationären Handel: http://l.duh.de/p190723
- Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen
zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/elektro-rueckgabe/
- Stellungnahme der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter(at)duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 462, sommer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 23.07.2019 - 09:30 Uhr
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