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Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Innenminister: Bundesligavereine müssen mehr in die Stadionsicherheit investieren/Reul fordert besser ausgebildete Ordnerdienste

ID: 1739003


(ots) - Knapp vier Wochen vor dem Start der neuen Saison der
1. Fußballbundesliga hat NRW-Innenminister Herbert Reul harsche
Kritik an den Vereinen im Umgang mit gewalttätigen Fans geübt. Der
CDU-Politiker sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", die Klubs müssten
intensiver in die Stadionsicherheit investieren. Reul forderte "mehr
und besser ausgebildete Ordnerdienste, damit beispielsweise
gefährliche Pyrotechnik gar nicht erst in die Stadien gelangt und
Stadionverbote auch konsequent durchgesetzt werden." Bei
"Hochrisikospielen" präferiert der Minister personalisierte Tickets,
um Gewalttäter aus den Arenen zu verbannen. Sein Fazit: "Fußball ist
bekanntlich die schönste Nebensache der Welt. Die dürfen wir uns
nicht von als Fans getarnten Gewalttätern kaputt machen lassen. Da
müssen die Vereine klare Kante zeigen. Und auch beim Thema
Sicherheitsvorkehrungen in den Stadien haben die Clubs definitiv noch
Luft nach oben." Ein Beispiel für das Versagen der Ordnerdienste ist
nach Recherchen dies "Kölner Stadt-Anzeiger" die beinahe tödlich
verlaufene Attacke auf einen englischen Fan während der
Champions-League-Partie Schalke 04 gegen Manchester City im Februar
2019. Seinerzeit hatte ein mutmaßlicher Rädelsführer der
Gelsenkirchener Ultra-Gruppe "Hugos" den Man-City-Anhänger in der
Veltins-Arena ins Koma geprügelt. Die Polizei stellte später ein
Video vom Geschehen sicher. Dort ist zu erkennen, dass sich der
mutmaßliche Schläger mit drei Komplizen ungehindert vom Tatort
entfernen konnte. Fünf Ordner waren laut einem polizeilichen
Aktenvermerk zu sehen, die das Geschehen verfolgen, aber weder
einschritten noch versuchten, die Verdächtigen festzuhalten. Nachdem
es ursprünglich hieß, der Hauptbeschuldigte werde wegen versuchten
Mordes angeklagt, hat das Landgericht Essen jetzt mitgeteilt, dass
alle drei Angeklagten sich wegen gefährlicher Körperverletzung




verantworten müssen. Der Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten, der
in Untersuchungshaft saß, wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.



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Datum: 21.07.2019 - 15:00 Uhr
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