MDM-Group AG: Nach der Insolvenz, gleiches Ergebnis aber unterschiedlichste Kosten für die betroffenen Anleger.
Investoren sollten nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Das haben die Anleger bei der MDM Group mit Sitz in der Schweiz und auch die Investoren bei der Finanzinvest AB aus Schweden schmerzhaft erfahren müssen.
(IINews) - Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde, ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit unter den Teppich zu kehren. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät den Anlegern dringend, nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..
Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft betroffener Anleger gebildet hat.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit mitunter eine ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
„Ich will kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterherwerfen“,
das ist der Vorsatz vieler Kapitalanleger die mit Ihrer Investition Schiffbruch erlitten haben. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Auch aus diesem Grund erhalten betroffene Anleger immer wieder Post von Helfern, die kostenlose Hilfe anbieten. Es ist aber kaum anzunehmen, dass diese Anbieter Tausende Euro in Briefaktionen investieren, wenn sie damit nicht ein lukratives Geschäftsmodell verfolgen würden. Also Vorsicht! –sonst werfen Sie tatsächlich gutes Geld dem schlechten Geld hinterher. Das gleiche gilt, wenn Anwälte im Internet via bezahlten Google-Anzeigen oder sogenannten Rechtstipps mit juristischen Worthülsen um Mandanten buhlen.
Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch gerne mit einer kostenlosen Erstberatung geworben. In dem Gespräch mit dem betreffenden Anwalt sollen angeblich wichtige Mitteilungen dem Geschädigten zugänglich gemacht werden. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man biete selbstlos wichtige Informationen im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen kostenlosen Erstberatungen in nicht wenigen Fällen, um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll in vielen Fällen lediglich den Anleger zum Mandanten machen.
In manchen Fällen ist noch nicht einmal klar, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit des Anbieters vorliegt. In vielen Fällen gibt es noch keinen Handlungsbedarf. Forderungsanmeldungen sind erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die Zahl der Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt.
Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
So mancher Anleger fragt sich, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken. Wobei so mancher Rechtstipp gleichzusetzen ist, mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Erfolgsaussichten
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen in seinem Fall zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, (manche Anwälte werden bei Streitwerten unter 30 000.-. Euro erst gar nicht tätig) größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den in einer Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen.
Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen.
Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.
Erwartung
Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten. Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert werden. Was er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
MDM Group AG aus Meggen: Gleiches Ergebnis unterschiedlichste Kosten
Bei dem Konkurs über die MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz wurden beim zuständigen Konkursamt Kriens/Schweiz 3 273 393 ,55 Schweizer Franken Forderungen angemeldet. Da die Betrüger die Konten vor dem Konkurs leer geräumt hatten, gehen alle Anleger leer aus.
•Die betroffenen Anleger sind nun alle mit dem gleichen Ergebnis konfrontiert. Allerdings haben sie für die außergerichtliche Tätigkeit und die Forderungsanmeldung beim Konkursamt sehr unterschiedliche Beträge bezahlt.
Bei der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- werden die außergerichtlichen Tätigkeiten von der Fördergemeinschaft getragen. Für die Anmeldung einer Forderung über 5000.- Euro für einen MDM Group-Anleger beim Konkursamt Kriens hat dieser 204.- Euro bezahlt. Der betreffende Anleger hat also sehr wenig gutes Geld dem schlechten Geld geopfert. Aber die Chance etwas zurückzubekommen musste in jedem Fall wahrgenommen werden.
ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro
Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem Sie entscheiden können, ob Sie mit den ESK Partnern ihre Ansprüche geltend machen wollen. Auf Wunsch kostenlose Einholung der Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit Ihnen welche Möglichkeiten bestehen. Ist Ihr Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch Sie, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.
•Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen: Im Erfolgsfall verfügen Sie nämlich wesentlich schneller über Ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für Sie die Kosten.
Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen Ihnen über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.
Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung notwendig, werden Ihnen folgende Möglichkeiten angeboten:
•Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt die Deckungszusage für Sie ein.
•Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, oder die Deckungszusage wird verweigert, wird der Anwalt einen Prozessfinanzierer um Prüfung einer möglichen Kostenübernahme bitten
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Was ist jetzt zu tun?
•Beantragen Sie den Beitritt zum ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
•Entscheiden Sie sich in welcher Höhe Sie einen einmaligen Förderbeitrag leisten möchten. Tragen Sie den gewünschten Betrag in dem im Antrag dafür vorgesehenen Feld ein.
•Schicken Sie uns den Antrag, entweder via Mail, Fax oder Briefpost.
Was passiert danach?
•Sie erhalten vom ESK per Mail die Adresse des für Sie zuständigen ESK Rechtsanwalts und eine Rechnung über den angegebenen Förderbeitrag.
•Der Anwalt erhält eine Kopie Ihrer Anmeldung.
•Wenn Sie dort anrufen ist die Kanzlei schon informiert und Sie können mit dem Anwalt den Fall besprechen.
Fazit:
Kein Erfolg – Keine Rechnung
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Der Erfolg bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wobei die ESK Vertrauensanwälte bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche natürlich auf einen erfolgreichen Abschluss vor Gericht hinarbeiten. Besteht von Anfang an keine Aussicht den Prozess zu gewinnen, wird der Anwalt Sie informieren und natürlich auch kein Verfahren einleiten.
•Die Möglichkeit für Sie, den Zugang zu der Dienstleistung „Kein Erfolg –Keine Rechnung“ zu bekommen, besteht darin, Fördermitglied mit Einmalbeitrag des ESK zu werden.
Wenn Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass Sie ein finanzielles Risiko eingehen, und Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn Ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, müssen nicht zahlen.
Die Vertrauensanwälte prüfen Ihren Anspruch in einer kostenlosen Erstberatung und beraten Sie, ob Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden kann.
Betroffene Anleger können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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http://express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Datum: 20.07.2019 - 14:38 Uhr
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