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Verfassungsbruch durch die Hintertür - Pseudodemokraten im Landtag von Baden-Württemberg winken Abschaffung des Alterspräsidenten durch

ID: 1738647


(ots) - Im Block haben die Fraktionen der Grünen, der
CDU, der SPD und der FDP im Landtag von Baden-Württemberg die Rechte
der Opposition beschnitten. Die Änderungen betreffen neben der
Beschränkung von Minderheitsrechten im Präsidium und von Rederechten
im Plenum vor allem die Abschaffung des Alterspräsidenten, der
bislang von der AfD gestellt wird.

Schwerwiegende Verletzung parlamentarischer Verfassungsrechte

Die Geschäftsordnungsänderung stellt als "Lex AfD" eine
undemokratische Beschneidung der Oppositionsrechte dar, unterstreicht
Emil Sänze, AfD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Ständigen
Ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.. Dies gilt
insbesondere für die faktische Abschaffung des in Art. 30 Absatz 3
Satz 2 der Landesverfassung verankerten Alterspräsidentenamtes, der
zukünftig nicht mehr vom ältesten Abgeordneten, sondern von dem mit
der längsten Zugehörigkeit zum Landtag ausgeübt werden soll. Damit
zementieren die Altparteien ihre Position bei dem Zusammentritt des
neuen Parlamentes und setzen ererbte Macht gegen das neue Votum des
Volkes. Bislang hat die AfD den Alterspräsidenten gestellt - ohne
jede Beanstandung.

Blindflug in den Verfassungsbruch

Da der Alterspräsident in Baden-Württemberg auf Ebene der
Landesverfassung verankert ist, kann die grünbunte Einheitsfront
nicht einfach durch Änderung der Geschäftsordnung eine andere Lesart
fixieren. Mit Ende der 16. Legislaturperiode verliert die
Geschäftsordnung ihre Geltung. Die Landesverfassung gilt aber
unverändert weiter und hält in bewährter Weise am Alterspräsidenten
fest, der stets und ausdrücklich nach dem Alter bestimmt wird. Bevor
die Weitergeltung der Geschäftsordnung auch in der 17.
Legislaturperiode beschlossen werden kann, hat von Verfassungswegen
der Alterspräsident - und nicht der "Dienstalterspräsident neuen




Zuschnitts" - die konstituierende erste Sitzung des neuen Landtages
durchzuführen. Die grünbunte Mehrheit verschließt hier die Augen und
fliegt in den Verfassungsbruch. Wer die verfassungsmäßige Ordnung
ändern will, muss die Verfassung ändern und darf nicht mit
klandestinen Geschäftsordnungsanträgen operieren.

Einwilligung in die Selbstentmachtung des Parlaments

Es ist in dieser Einmaligkeit besorgniserregend, wenn
Parlamentarier im Block vereint zur Benachteiligung der AfD in die
Selbstentmachtung des Parlamentes einwilligen. Die anderen
Oppositionsparteien täten gut daran, endlich den eigenen Verstand zu
benutzen und aus der demokratischen Amokfahrt der Grünen
auszusteigen. Die beabsichtigten Kürzungen der Rededauer im Plenum
atmen den Geist der Autorität, statt dem Plenum den Freiraum für die
Entfaltung pluralistischer Aussprache zu sichern. Die Reform - besser
die Abschaffung - der Möglichkeit der Einberufung einer Sondersitzung
des Präsidiums zielt ebenfalls gegen die AfD. Es ist ein klassisches
parlamentarisches Minderheitenrecht, wenigstens die Befassung und
Aussprache erzwingen zu können. Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat
entsprechende Anträge der AfD in der Vergangenheit willkürlich unter
Hinzuziehung von Voraussetzungen, die die Geschäftsordnung nicht
vorgesehen hat, abgelehnt. Die Änderung der Geschäftsordnung soll
diese Verhinderungspraxis nun legalisieren. Durch die neuen Hürden,
die der Landtagsspitze einen weitgehenden Interpretationsspielraum
einräumen, wird das Oppositionsverlangen effektiv beschnitten und
zukünftig praktisch leer laufen.



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke(at)afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.07.2019 - 17:28 Uhr
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