Piraten Niedersachsen begrüßen Urteil zur Einstellung HIV-infizierter Bewerber für den Polizeivorbereitungsdienst
(ots) - Am heutigen 18.07.19 hatte die 13. Kammer des
Verwaltungsgerichts Hannover die Frage zu klären, ob ein Bewerber für
den Vorbereitungsdienst bei der niedersächsischen Landespolizei zum
gehobenen Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2 (ehemals
gehobener Dienst) gesundheitlich geeignet ist, wenn eine
HIV-Infektion besteht. Im speziellen Fall ist aufgrund der
medizinischen Behandlung eine Virenlast nicht mehr nachweisbar,
Medikamente müssen weiterhin genommen werden. Der Kläger bewarb sich
Ende Oktober 2016 für eine Einstellung als Polizeikommissar-Anwärter
im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die beklagte Polizeiakademie
Niedersachsen lehnte seine Einstellung im Februar 2017 ab, weil er
aufgrund seiner Erkrankung für den Polizeidienst untauglich sei. [1]
Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Haltung und bestätigte nun
die Meinung des eingeschalteten Gutachters, der keine
Untauglichkeitsgründe sah. Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt
dieses Urteil.
"Ein Sieg für die nach Aufklärung strebende Gesellschaft. Denn
staatlicherseits HIV zu stigmatisieren ist wahrlich der falsche Weg,
wenn man doch angeblich dafür eintritt, diese Erkrankung "aus der
Tabu-Zone" holen zu wollen. [2] Dieses Urteil muss somit bundesweite
Signalwirkung haben und in der zugelassenen Revisionsverhandlung am
Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt werden," so Thomas Ganskow,
Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, der bei der heutigen
Verhandlung anwesend war. "Zwar räumte die Vertreterin der
Polizeiakademie nach der Urteilsverkündung ein, sie habe dieses so
erwartet. Doch der Widerstand der dürfte Methode haben. Nachdem in
den vergangenen Jahren die Polizeien des Bundes und der Länder
unterschiedliche Verfahrensweisen im Umgang mit Beschäftigten mit
einer HIV-Infektion hatten, haben die leitenden Polizeiärzte dieser
Polizeien auf einer Tagung vereinbart, keine Menschen mit einer
HIV-Infektion, auch unter der Nachweisgrenze, einzustellen. [3] Das
ist diskriminierend und lässt außer Acht, dass eine Übertragung von
HIV mittels Blut von Infizierten auf nicht-Infizierte im
Arbeitsalltag auch eines Polizisten quasi nicht vorkommen kann [4]
und bislang nicht in einem einzigen Fall weltweit nachgewiesen
wurde."
Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Polizeibeamter
genau wie jeder andere Mensch im Laufe seines Lebens mit dem
HIV-Virus infiziert.
"Das wirft die Frage auf, wie mit Beamten umgegangen wird, bei
denen eine HIV-Erkrankung während der Dienstzeit entsteht. Die
Antwort mag überraschen: Es interessiert überhaupt nicht mehr. Denn
im weiteren Dienstleben wird nie mehr danach gefragt", stellt Ganskow
fest. "Aber selbst wenn, es gibt jede Menge Bereiche, in denen keine
Gefahr einer Infektion Anderer über das normale Lebensrisiko hinaus
besteht. Weite Teile der Kriminalpolizei - und dazu befähigt die
gewählte Laufbahn - fallen unter diese Kategorie. Man kann auch von
vornherein Stellen für die Bekämpfung der so genannten
Weiße-Kragen-Kriminalität oder im Bereich der Computerkriminalität
für infizierte Bewerber vorsehen. Beides Bereiche, die dringend mehr
Personal benötigen. Aber im Prinzip ist das gar nicht nötig. Denn
selbst bei der Bundeswehr, wo das Übertragungsrisiko kaum niedriger
sein dürfte als im Polizeidienst, ist auch für HIV-Infizierte der
Dienst an der Waffe gestattet. [4]"
[1]
http://ots.de/c1luVc
[2]
http://ots.de/apBKA0
[3]
http://ots.de/miVuY3
[4]
https://www.hivandmore.de/hiv-informationen/uebertragung.shtml
[5]
https://www.aidshilfe.de/meldung/menschen-hiv-duerfen-bundeswehr
Pressekontakt:
Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover
Mail: vorstand(at)piraten-nds.de
Tel.: 0511-92050912 (zeitweise AB)
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Datum: 18.07.2019 - 14:39 Uhr
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