DFV/vfdb: Feuerlöschsprays haben Vorteile/
Empfehlungen zu Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2.
(ots) - Berlin - Feuerlöschsprays entsprechen nach den
Erfahrungen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV) und der
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) dem
Stand der Technik und wurden über viele Jahre erfolgreich in der
Praxis erprobt.
Der DFV als Dachverband der Freiwilligen-, Berufs- und
Werkfeuerwehren und die vfdb als Expertennetzwerk für Schutz, Rettung
und Sicherheit empfehlen deshalb in einem jetzt herausgegebenen
Positionspapier ihren Einsatz bei normaler Brandgefährdung in
verschiedenen Bereichen. Voraussetzung ist eine Löschleistung von
mindestens zwei Löschmitteleinheiten. Außerdem müssen die weiteren
betrieblichen Maßnahmen gemäß den Technischen Regeln für
Arbeitsstätten ASR A2.2. gegeben sein.
Die beiden Verbände betonen, dass Löschsprays schnell verfügbar,
sofort einsetzbar und leicht und intuitiv bedienbar sind. Bei
normaler Brandgefährdung gemäß der ASR A2.2. werde damit die in den
Betrieben notwendige Brandsicherheit geboten. Auch können sie einen
Beitrag zur Kostenreduzierung liefern. Ein weiterer Vorteil: Auch
ungeübte Personen haben bei der Erstbrandbekämpfung erfahrungsgemäß
keine Hemmungen oder Schwierigkeiten beim Einsatz der Sprays. Die
Bedienungseinrichtung sei ihnen durch täglichen Gebrauch anderer
Spraydosen bekannt.
Hervorgehoben wird in dem Positionspapier auch die Reduzierung der
Eingreifzeit. Die Bereitstellung von zertifizierten Feuerlöschsprays
mit einem geeigneten Löschmittel und mindestens zwei
Löschmitteleinheiten könne in zahlreichen Örtlichkeiten mit normaler
Brandgefährdung zu einer sinnvollen Verbesserung des Brandschutzes
und einer Anrechnung auf die nach der ASR A2.2. erforderliche
Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen führen. Dabei handelt es
sich um Büro- und Verwaltungsräume, Verkaufsräume, Eingangs- und
Empfangshallen, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Spielhallen,
Schulen und Hochschulen, Kindertageseinrichtungen,
Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit
Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung, Arztpraxen, Tageskliniken
und bestimmte Bereiche von Krankenhäusern wie zum Beispiel
Intensivstationen und OP-Bereiche.
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Datum: 16.07.2019 - 09:00 Uhr
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