InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ferienzeit ist Flugverspätungszeit?

ID: 1737598


(ots) - Als Passagier sollte man sich nicht entmutigen lassen und
über seine Rechte Bescheid wissen

Bei höherem Reiseaufkommen nehmen Flugverspätungen und Ausfälle stark zu.
Natürlich haben die Luftfahrtunternehmen einige der 25 Punkte der
Luftfahrtgipfel zur Verbesserung der Pünktlichkeit bereits umgesetzt, dennoch
wird auch 2019 ein turbulenter Flugsommer prognostiziert: Fluglotsenmangel,
Tarifkonflikte und Kapazitätsengpässe aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens
verzögern die Flugreise.

Wie viele Flüge waren in den letzten 30Tagen verspätet? Easyjet ist
Spitzenreiter mit 23.701 Verspätungen, gefolgt von Lufthansa mit 12.034.
Vueling, und Turkish Airlines verzeichnen an die 8.000 Verspätungen in den
letzten 30 Tagen. Dann folgen British Airways (7.126), Air France (6.287), Wizz
(5.303) Air und Austrian Airlines (4.926).

Wer ist Spitzenreiter bei Annullierungen? Easyjet hat in den letzten 30 Tagen
397 Flüge annulliert, Lufthansa 363, dann folgen HOP!, Flybe, Wideroe und
Austrian Airlines (210).Die Daten können Sie hier (https://bit.ly/2NUtfGF)
nachlesen.

FairPlane Tipps für Flugreisende:Passagiere sollten immer pünktlich beim Check
in erscheinen und die Anzeigetafel im Auge behalten. Änderungen der Abflugzeit
und Boarding werden an vielen Flughäfen nicht gesondert ausgerufen ("Silent
Airport"). Ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden auf den Abflug, muss die
Fluglinie den Passagieren im Rahmen der "Betreuungsleistungen" Speisen und
Getränke zur Verfügung stellen (Telefonat, Fax oder E-Mail, ebenso
Hotelübernachtung bei langer Verzögerung des Abflugs). Wenn man dafür keine
Gutscheine von der Fluglinie erhält, einfach die Belege für diese Ausgaben
aufbewahren und das Geld von der Fluglinie einfordern.

Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung oder




Rückerstattung der Ticketkosten. Wird der Passagier weniger als 14 Tage vor
Reiseantritt von der Annullierung seines Fluges informiert, kann zusätzlich auch
ein Anspruch auf Ausgleichsleistung (250 - 600EUR) bestehen.

Die EU-VO 261/2004 (https://bit.ly/2xKzP7U) schützt die Rechte von
Flugreisenden. FairPlane rät Passagieren Ihren Anspruch auf
Entschädigungszahlung rasch und kostenlos online zu prüfen
(http://www.fairplane.de/). Dem Reisenden kann eine Zahlung von bis zu EUR 600,
je nach Flugstrecke zustehen, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet am
Zielort angekommen ist. Die FairPlane Vertragsanwälte prüfen jeden Anspruch sehr
genau und konnten auch bei scheinbar aussichtslosen Fällen (Vogelschlag, Streik)
eine Zahlung für den Passagier erreichen.

Kontakt:
Alexandra Hawlicekhawlicek(at)fairplane.de

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Entdeckerreisen im Team und in der Mini-Gruppe: Marco Polo veröffentlicht Urlaubsangebote 2020
EINLADUNG: Eröffnung Waldwellnessweg
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.07.2019 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1737598
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

WiesbadenWien


Telefon:

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 169 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ferienzeit ist Flugverspätungszeit?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

FairPlane (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von FairPlane



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 276


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.