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Gemeinsame Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen treten in Kraft

ID: 1737524


(ots) - Nachdem sich ARD, Degeto und Produzentenallianz in
diesem Frühjahr mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und
dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) auf den
Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln verständigt hatten, wurde das
ausverhandelte Regelwerk in diesen Tagen von allen Beteiligten
unterzeichnet. Die neuen Regeln treten damit rückwirkend zum 1.
Januar 2019 in Kraft.

http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/standpunkte/Standpunkte/3473
86/index.html

Dr. Michael Kühn, NDR: "Ich bin sehr froh darüber, dass nun ein
Durchbruch gelungen ist. Die gefundene Einigung ist ein praktikables
Modell, das beiden Seiten, sowohl den Interessen der
Drehbuchautorinnen und -autoren als auch den Interessen der
Sendeanstalten gerecht wird."

Prof. Peter Hennig, VDD: "Die neuen Regelungen sind eine erste
Antwort auf die Veränderung der Nutzungsbedingungen und die starke
Konkurrenz der Streamingdienste. Sie unterstreichen die besondere
Bedeutung des Drehbuchs für den Film und honorieren die notwendige
Entwicklungsarbeit der Autorinnen und Autoren als Grundlage für ein
erfolgreiches fiktionales Programm. Mit dem Punktemodell, das
erstmals auch die Nutzungshäufigkeit in den Mediatheken
berücksichtigt, ist ein System geschaffen, mit dem man schnell und
flexibel auf aktuelle Veränderungen reagieren kann."

Peter Wiechmann, SWR: "Diese gemeinsamen Vergütungsregeln
verbinden die speziellen Lizenzierungsbedürfnisse der ARD mit dem
Anspruch der Autorinnen und Autoren, auch für überdurchschnittliche
Nutzungen durch die verschiedenen Landesrundfunkanstalten angemessen
vergütet zu werden. Außerdem verbessern sie die Rahmenbedingungen für
die Arbeit von freien wie verlagsgebundenen Autorinnen und Autoren
und bringen so die Wertschätzung der ARD für die Arbeit von Kreativen




und Verlagen zum Ausdruck."

Dr. Jan Ehrhardt, VDB: "Die Verlage begrüßen für die von ihnen
vertretenen Kreativen, dass mit den gemeinsamen Vergütungsregeln die
formellen Voraussetzungen vorliegen, Vertrags- und
Schaffensbedingungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu gestalten. Das gilt auch für noch nicht
abschließend besprochene Sendeformate. Wir begrüßen die vereinbarte
Evaluation, die mit dem Mechanismus einer Clearingstelle wesentlich
zur Fortentwicklung und Akzeptanz der Vereinbarungen beitragen
dürfte."

Alexander Thies, Produzentenallianz: "Wir freuen uns, dass es
gelungen ist, gemeinsam mit der ARD und den Verbänden der
Drehbuchautorinnen und -autoren einen finanziellen Rahmen für die
angemessene Vergütung der von ihnen geschaffenen Werke, die für den
Erfolg der von uns gemeinsam realisierten Produktionen so wichtig
sind, zu finden. Die neuen Regelungen sind innovativ und
zukunftsgerichtet und zeigen, welche Wertschätzung Produzenten der
Arbeit der Drehbuchautoren zollen."

Neues Vergütungsmodell für Drehbuchautorinnen und -autoren

Mit der Vereinbarung wird für Drehbuchautorinnen und -autoren ein
neues Vergütungsmodell eingeführt, welches die bisherige
Buyout-Praxis in den Sendern ablöst und den Grundsatz der
angemessenen Vergütung konkretisiert: Neben einer deutlich erhöhten
Mindestvergütung (Grundvergütung) stehen den Autorinnen und Autoren
mit Inkrafttreten des neuen Regelwerkes Ansprüche auf Folgevergütung
und Erlösbeteiligung gegenüber den Sendern zu. Die Vereinbarung gilt
zunächst für fiktionale Auftragsproduktionen mit einer Länge von 90
Minuten. Die Verhandlungen für den Serienbereich sowie weitere
Formate (Kinderfilm) werden in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen.

Anspruch auf Folgevergütung

Der Anspruch auf Folgevergütung entsteht, wenn ein
Fernsehspielfilm weiter in den Programmen der ARD ausgestrahlt wird,
nachdem der mit der Grundvergütung abgegoltene Nutzungsumfang
erschöpft ist. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen hierfür vor,
dass für Fernsehspiele eine Erstvergütung von 65.000 Euro gezahlt
wird; für "Tatort" und "Polizeiruf 110" gilt eine Erstvergütung von
85.000 Euro. Hierfür erwerben die Sender je Film ein mit 420 Punkten
gefülltes Konto, von dem für jede Ausstrahlung je nach Sendeplatz
eine bestimmte Punktzahl abgebucht wird. Auch die Mediathekennutzung
verbraucht Punkte. Nach Ausschöpfung des Basiskontingents muss für
jeden weiteren Einsatz der Produktion der entsprechende Punktewert
von den Sendern nacherworben werden. Diese Kombination aus
Pauschalvergütung und Wiederholungshonorar gilt einheitlich für alle
von ARD und Degeto in Auftrag gegebenen Fernsehspiele und soll die
unterschiedliche Vergütungspraxis der Vergangenheit beenden. Die
vereinbarten Erstvergütungen sind Mindesthonorare und liegen deutlich
über der bislang als Buyout-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung.
Im neuen Vergütungssystem können daher auch Fälle abgebildet werden,
in denen bislang ein Wiederholungshonorar vereinbart worden war.

Der Anspruch auf Folgevergütung findet außerdem auf alle
Fernsehspielfilme mit einer Buyout-Vergütung Anwendung, deren
Erstausstrahlung in den letzten zehn Jahren erfolgt ist. Damit haben
Drehbuchautorinnen und -autoren schon jetzt Anspruch auf weitere
Folgevergütungen.

Erlösbeteiligung und Entwicklungshonorar für neue Drehbücher

Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen als weiteren
Vergütungsanspruch eine Erlösbeteiligung in Höhe von vier Prozent der
Bruttoeinnahmen vor, die die ARD-Anstalten bzw. die Degeto aus der
kommerziellen Verwertung der Produktion erzielen.

Im neuen Regelwerk wurden darüber hinaus weitere Regelungen
aufgenommen, die den besonderen Umständen der Arbeit der
Drehbuchautorinnen und -autoren Rechnung tragen. Exemplarisch sei
hier die Verpflichtung der ARD erwähnt, pro Jahr zehn Drehbücher
auszuzeichnen und hierfür ein Entwicklungshonorar für neue Drehbücher
mit einem Budget von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Drehbuchautoren erhalten zudem verbesserte Zahlungsraten.

Des Weiteren haben ARD/Degeto und Produzentenallianz zugesagt,
neue ARD-Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Drehbuchautorinnen und
-autoren zu erarbeiten und beziehen dabei die Verbände mit ein.



Pressekontakt:
NDR Pressestelle
Frank Jahn
Mail: presse(at)ndr.de
Telefon: 040 4156 2301

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