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LG Halle zur Herstellerhaftung beim Abgasskandal: Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen

ID: 1737429


(ots) - Das Landgericht Halle hat mit Urteil vom
27.06.2019 - 9 O 9/18 - entschieden, dass sich ein Käufer eines
abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs Nutzungsvorteile für die
gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen muss. Der Kläger erwarb
im Mai 2011 als Neufahrzeug einen AUDI A4 Ambition Avant 2.0 TDI zu
einem Kaufpreis von 36.300,00 Euro. Infolge der Abgasmanipulation
durch die beklagte Volkswagen AG erlitt er einen erheblichen
Wertverlust. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hat Audi AG
und Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
verklagt. Das Landgericht Halle ist dabei der Argumentation von HAHN
gefolgt, dass die Anrechnung von Wertersatz für gefahrene Kilometer
unbillig sei.

Das Gericht urteilte, dass sich der Kläger eine
Nutzungsentschädigung nicht anrechnen lassen müsse, weil dies zu
einer unbilligen Entlastung der Beklagten führen würde. Dabei verwies
die zuständige Richterin auf ein früheres Urteil des LG Halle vom
01.02.2019 - 5 O 110/18 und einen Aufsatz von Heese,
Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge, NJW
2019,257, 261.. In gleicher Weise hatten schon das Landgericht
Augsburg, das Landgericht Frankfurt/Oder, das Landgericht Gera und
jüngst auch das Landgericht Essen entschieden.

Dem Kläger wurde vom Landgericht Halle Schadensersatz in Höhe des
Kaufpreises von 36.300,00 Euro gegen beide Beklagten zugesprochen.
"Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für die weiteren Verfahren
wegen Herstellerhaftung im Abgasskandal", meint der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN. "Nur ein paar Tage vorher hatte
unsere Kanzlei bereits ein Urteil beim Landgericht Essen vom
19.06.2019 - 3 O 439/18 - erstritten, das Volkswagen AG ebenfalls
ohne Abzug von Wertersatz verurteilt hatte. "Wer als Herstellerin
eines abgasmanipulierten Motors bzw. des entsprechenden Fahrzeugs




Kunden sittenwidrig schädigt", so Hahn abschließend, "muss nunmehr
mit einer Haftung ohne Vorteilsausgleich für gefahrene Kilometer
rechnen".



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 15.07.2019 - 11:52 Uhr
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