Deutsche Umwelthilfe hält Diesel-Fahrverbote in Kiel noch in 2019 für alternativlos, um die "Saubere Luft" noch dieses Jahr für alle Bürger sicherzustellen
(ots) - Landesregierung und Oberbürgermeister machen sich
lächerlich mit vorgeschlagenen NO2-Staubsaugern und einem Spurwechsel
für Diesel-Pkw direkt an der amtlichen Messstation - Trotz
Rekordbelastung von 60 µg NO2/m3 Luft ist der Kieler
Luftreinhalteplan einer der schlechtesten im Bundesgebiet - DUH
vermisst Hardware-Nachrüstungen für Busse und Kommunalfahrzeuge,
Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen - Selbst Ausbau des
ÖPNV und Verbesserung der Fahrradinfrastruktur nur marginal
berücksichtigt - Verringerung der NO2-Grenzwerteinhaltung soll
ausgerechnet durch Großbaustelle und Umleitungen gewährleistet
werden, ohne die Auswirkung zehntausender Fahrzeuge auf den
Ausweichstrecken zu betrachten - Bürger haben im gesamten Stadtgebiet
von Kiel ein Recht auf "Saubere Luft" - DUH ist zuversichtlich, dass
dieser Schildbürgerstreich für Kiel keinen Bestand vor Gericht haben
wird und sieht zonales Diesel-Fahrverbot einschließlich der
Abgasstufe Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung des
NO2-Grenzwerts als unverzichtbar an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Kiel als ungeeignet, um den
Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf "Saubere Luft"
zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans enthält keine einzige
Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und umfassend ist, dass
deren Wirkung auf die Luftqualität seriös abschätzbar wäre. Besonders
zwei Vorschläge von Stadt und Land sind absurd: Dieselfahrzeuge
sollen an der amtlichen Messstelle auf die linke Spur wechseln und in
die Nähe des NO2-Messsensors soll ein NO2-Straßenstaubsauger
installiert werden.
Im November 2017 hatte die DUH Klage vor dem
Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Ziel der
Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in Kiel.
Die DUH hält den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans für Kiel
für rechtswidrig. So bezieht er sich in seinen Maßnahmen im
Wesentlichen auf den Straßenabschnitt Theodor-Heuss-Ring, an dem die
amtliche verkehrsnahe Messstation steht. Tatsächlich sind Stadt und
Land verpflichtet, an allen von Grenzwertüberschreitungen bedrohten
Stellen im Stadtgebiet tätig zu werden und sicherzustellen, dass
nirgendwo die giftigen Dieselabgase über dem EU-Grenzwert von 40
µg/m3 im Jahresmittel liegen.
Einen Beitrag zur Grenzwerteinhaltung soll eine Großbaustelle auf
dem Theodor-Heuss-Ring mit Umleitung von täglich zehntausenden
Fahrzeugen liefern. Weitere Verbesserung der Luftqualität direkt an
der Messstation soll ein neues Routenkonzept für Lkw bringen, die
zukünftig alternativ über den Ziegelteich geführt werden sollen.
Messungen mit Passivsammlern, die weitere Grenzwertüberschreitungen
unter anderem an der dann verstärkt belasteten Straße Ziegelteich
anzeigen, werden im vorgelegten Luftreinhalteplan einfach ignoriert.
Auch eine Modellierung der Belastung entlang des gesamten
Hauptstraßennetzes liegt nicht vor. Dadurch ist es unmöglich
auszuschließen, dass mit der geänderten Verkehrsführung weitere
Grenzwertüberschreitungen hinzukommen.
Die zwingend notwendige, sichere Grenzwerteinhaltung für das
Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom
Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018
gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht zu erreichen.
Selbst für eine sichere Grenzwerteinhaltung im Jahr 2021 wäre die
Festsetzung weiterer Maßnahmen notwendig.
"Land und Stadt machen sich über die Gesundheitsgefahren und
tausendfachen Erkrankungen der Menschen in Kiel durch das
Dieselabgasgift NO2 lustig, wenn ihre Hauptmaßnahmen darin bestehen,
Diesel-Fahrzeugen einen Spurwechsel an der Messstation vorzuschreiben
und neben dem Messsensor einen NO2-Straßensaubsauger vorsehen. Solche
Vorschläge passen nach Schilda, nicht aber in eine der am höchsten
belasteten Städte Deutschlands. Offensichtlich absorbieren diese
Micky-Maus-Maßnahmen derart viel Energie, dass seriöse Maßnahmen wie
eine Nachrüstung der in Kiel besonders schmutzigen ÖPNV-Busse,
Kommunal-, Handwerker- und Lieferfahrzeuge vergessen wurden. Auch zum
dringend notwendigen massiven Ausbau umweltfreundlicherer
Verkehrsmittel wie Fahrrad und ÖPNV fehlt offensichtlich der Mut.
Neben einem möglichst zonalen Diesel-Fahrverbot bis einschließlich
Euro 5 Fahrzeuge muss Kiel den motorisierten Individualverkehr
drastisch verringern", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH.
Die DUH fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, den
Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die
NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet
gewährleistet wird.
Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot
für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der
Abgasnorm Euro 5/V im gesamten Kieler Stadtgebiet. Dieses müsse nach
Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019, spätestens
aber Ende 2019 in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in
seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt,
dass der Erlass von Diesel-Fahrverboten zulässig und auch zwingend
geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert
von 40 µg NO2/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden
kann. Dies ist in Kiel der Fall. Erhalten die von Fahrverboten
betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine Reparatur der defekten Abgasanlage
im Rahmen eines Hardware-Updates und halten danach die Abgasnormen
ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten befreit.
Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH
einen Einstieg in die Verkehrswende in Kiel für dringend notwendig.
Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch
Verkehrsverflüssigung noch attraktiver zu gestalten, müssen nun
schnell wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie
das Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem
Einstieg in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen
Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält
die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit
auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die
Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.
Links:
Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans Kiel:
http://l.duh.de/p190715
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Datum: 15.07.2019 - 11:01 Uhr
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