Investfinans AB und Secure Trading Financial Services konnten mit Hilfe von Banken einen Milliardenbetrag einsammeln
Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten.
(IINews) - Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.
Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel.
Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu Phantomprojekten.
Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv. Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer noch in die Irre führen.
So haben zum Beispiel in der Schweiz auffällig viele Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz. Das könnte daran liegen, dass viele deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und unverdächtig halten. Dass dem nicht so ist, können zum Beispiel viele geschädigte Anleger die bei der MDM Group mit Schweizer Adresse Ihr Geld versenkt haben bestätigen.
Die Investfinans AB hat Schweden mit ihrer Anwesenheit beglückt. In Pressemelungen fabuliert das Unternehmen wild drauf los: „Die Investfinans AB mit Sitz in Stockholm ist eines der führenden Investmentunternehmen Skandinaviens in den Bereichen Immobilienberatung, Transaktionsmanagement, Factoring sowie Projektentwicklung.“ „Neue Investfinans-Zentrale für 23 Millionen Euro / Der Konzern bekennt sich zum Standort Stockholm“. „Vällingby (ots) – 23 Millionen Euro stecken die schwedischen Vermögensverwalter in den Ausbau und die Modernisierung eines bestehenden Gebäudekomplexes unweit des bisherigen Stockholmer Hauptsitzes. Mindestens 250 Beschäftigte finden in der neuen Konzernzentrale Platz, der weitaus größte Teil wird innerhalb des Konzerns umziehen.“
Besondere Vorsicht ist bei Firmen geboten die vortäuschen, ein Unternehmen zu sein welches von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde autorisiert wurde.
Um eine solche „Klonfirma“ handelt es sich bei dem Unternehmen „Secure Trading Financial Services“, welches einige Investfinans AB Anleger ein zweites Mal abkassierte. Der ESK hatte informiert, dass „Secure Trading Financial Services“, ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Vorsicht ist auch bei unaufgeforderten E-Mails geboten.
Hier wird meist viel versprochen und nichts gehalten. Auch wenn die angegebene Webseite noch so professionell aussieht, sollte man sich nicht täuschen lassen. Diese Betrüger sind Meister im Täuschen und Tarnen. Aktuell haben wieder viele Bürger Geld über Finanzdienstleister investiert, welche den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, ohne dass dies jedoch den Tatsachen entsprach. Wer Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen Genehmigung schlau machen.
Es reicht nicht aus die schönen Texte auf den Internetseiten der Anbieter zur Grundlage seiner Anlageentscheidung zu machen, sondern eigene Recherchen, möglichst auch solche außerhalb des Internets, anzustellen. Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist. Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten.
•Von den mittlerweile weit über 100 geschädigten Investfinans AB-Anleger die sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung angeschlossen haben, erhält der ESK auch ständig Informationen über Anbieter die deren Meinung nach das gleiche Betrugsmodell wie Investfinans AB betreiben.
Da wird munter von Kursraketen, Festgeld, Einlagensicherung, Börsengänge, 100% Zinsgarantie und Gewinnen die durch die Decke gehen fabuliert – aber es ist in vielen Fällen alles frei erfunden und erlogen, dass sich die Balken biegen. Für viele Anleger hört sich das leider beeindrucken an und beeinflusst ihre Anlageentscheidung massiv. Am Ende sind die Taschen der Anleger leer, oft auch die Ersparnisse und mitunter auch das Haus der Familie weg.
Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage einen Blick auf die genannten Internetseiten werfen. Eine Anlage sollte immer nur dann erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen: Finger weg!
Bei Kapitalanlagebetrügereien verstecken sich die beteiligten Personen sehr oft hinter Briefkastenfirmen.
Das „Unternehmen“ führt keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus. Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur den besagten Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Personen sind, zumindest im Internet nicht auszumachen. Präsenz vor Ort zeigte Investfinans AB wie viele andere auch in einem „Business Service“. Dort wird die Post, Faxe und Telefonate umgeleitet.
Ohne Bankverbindung wäre es den Betrügern von Investfinans AB nicht gelungen 1,2 Milliarden Euro einzusammeln. Denn über eine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) verfügte Investfinans AB nicht. Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben. Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.
Bei Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über das entsprechende Land zu verfügen.
•Wie werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will geregelt?
•Welcher Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
•Wie können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
•Welche Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
•Was spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht unbedingt besser ist?
Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Investfinans AB war dies nicht der Fall.
Die Investfinans AB-Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? enn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Investfinans AB konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
•Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Datum: 12.07.2019 - 11:01 Uhr
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