Rheinische Post: NRW-Gesundheitsministerium wirft Heimbetreiber "Carpe Diem"überhöhte Heimentgelte vor
(ots) - Das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium wirft dem Pflegeheim-Betreiber "Carpe Diem"
vor, er stelle einem großen Teil der Bewohner überhöhte Heimentgelte
in Rechnung. Das Ministerium fordert die Interessenvertretungen der
Pflegeheim-Bewohner auf, Widerstand dagegen zu organisieren. In dem
Schreiben des Ministeriums, aus dem die Düsseldorfer "Rheinische
Post" (Freitag) zitiert, ist von Hinweisen "auf eine finanzielle
Übervorteilung der Bewohnerschaft und eine Irreführung als
Verbraucher" die Rede. Die Behörde hat den Bewohnerbeiräten eine
Liste mit empfohlenen Rechtsberatungen ausgehändigt. Es würden "jeden
Monat zu hohe, da nicht genehmigte Kosten berechnet", heißt es in dem
Schreiben. Das Gesundheitsministerium stellt fest: "Eine Überprüfung
der Pflegeeinrichtung Senioren-Park Carpe Diem hat ergeben, dass den
Bewohnern, die ihre Heimentgelte selbst entrichten, im Vergleich zu
den Bewohnern, die Hilfeleistungen durch das Sozialamt bekommen, zu
hohe Kosten in Rechnung gestellt werden." Laut Landesgesetz dürften
aber "allen Bewohnern für die gleichen Leistungen nur die gleichen
Kosten in Rechnung gestellt werden", so das Ministerium.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.07.2019 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1736934
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: NRW-Gesundheitsministerium wirft Heimbetreiber "Carpe Diem"überhöhte Heimentgelte vor
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).