TÜV Rheinland bestätigt Auffassung der Deutschen Umwelthilfe: NO2-Luftmessstationen mit Grenzwertüberschreitungen sind korrekt aufgestellt
(ots) - DUH fühlt sich durch die TÜV-Überprüfung bestätigt,
mehrere frühere Überprüfungen durch das Umweltbundesamt und andere
Gutachten kamen zu gleichen Ergebnissen - Grenzwertüberschreitungen
des Diesel-Abgasgifts NO2 müssen nach dem aktuellen Urteil des
Europäischen Gerichtshofs am Ort der jeweils höchsten Belastung im
gesamten Stadtgebiet gemessen und sicher verhindert werden -
Diesel-Allianz aus Industrie und wirtschaftsnahen Politikern erneut
mit dem Versuch gescheitert, die Korrektheit der Messstandorte in
Frage zu stellen
Der TÜV Rheinland bestätigt mit einem heute vorgestellten
Gutachten, dass die amtlichen Messstationen zur Ermittlung der
Luftqualität in Deutschland korrekt aufgestellt sind. Damit bestätigt
die technische Prüforganisation die Auffassung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) und räumt abschließend die von wirtschaftsnahen
Politikern und Autokonzernen gestreuten Zweifel an der sach- und
rechtskonformen Positionierung der Abgas-Messstationen endgültig aus.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit der
erneuten Bestätigung, diesmal durch einen Prüfbericht des TÜV
Rheinland, sollten die leidigen Ablenkungsdiskussionen über die
korrekte Aufstellung der Messstellen ein Ende finden. Nach den beiden
aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sollte nun auch der letzte
Politiker begreifen, dass der Versuch, EU-Grenzwerte aufzuweichen und
Spitzenbelastungen mit dem Dieselabgasgift NO2 zu bagatellisieren,
gescheitert ist. Wir brauchen noch bis Ende 2019 wirksame
Luftreinhaltemaßnahmen, um den NO2 Grenzwert von 40 Mikrogramm
einzuhalten, in über 30 bis 40 Orten wird diese Grenzwerteinhaltung
nicht ohne Diesel-Fahrverbote gelingen."
Die DUH bemängelt, dass im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt jedoch nur die Stationen überprüft wurden, die im Jahr 2017
eine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid
(NO2) von 40 µg/m3 aufwiesen. Stationen, die eine Belastung unterhalb
des Grenzwertes aufwiesen, wurden also nicht darauf kontrolliert, ob
eine Messung an einer höher belasteten Stelle notwendig wäre.
Tatsächlich konnte die DUH in verschiedenen Städten zwischenzeitlich
nachweisen, dass die Stationen zur dauerhaften Erfassung der
Luftqualität nicht am Ort der höchsten Belastung, sondern häufig nur
an mittel belasteten Straßenabschnitten platziert sind. Dies
widerspricht dem EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Juni 2019 das Recht
der europäischen Bürger auf "Saubere Luft" gestärkt (AZ: C-723/17)
und festgestellt, dass die Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben,
dass an den Orten mit der höchsten NO2-Belastung gemessen wird.
Außerdem müssen die Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten
Belastungen zwingend eingehalten werden. Die DUH sieht sich auch
durch diese Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Wenn die Bundesregierung nur überprüfen lässt, ob Messstationen zu
hohe Belastungen aufzeichnen und die Möglichkeit ignoriert, dass
Messstationen auch an Orten mit zu niedriger Belastung stehen
könnten, müssen erneut die Gerichte prüfen, ob die durch die
Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die
Orte der höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können
entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden.
Um auch die Orte der höchsten Belastung zu berücksichtigen, sind
Modellierungen der NO2-Belastung im gesamten Hauptstraßennetz
notwendig. Auch der TÜV empfiehlt weitere Vergleichsmessungen sowie
Modellierungen der Schadstoffbelastung.
Link:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2019: "Deutsche Umwelthilfe begrüßt
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Aufstellorten der
Messstationen und Bestätigung der unbedingten Einhaltung des
NO2-Grenzwerts" http://l.duh.de/p190626d
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
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Datum: 10.07.2019 - 14:57 Uhr
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