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VGH Baden-Württemberg: Verhalten der Landesregierung widerspricht der Rechtstaatlichkeit - DUH fordert Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Euro 5-Diesel-Fahrverbote in ganz Stuttgart

ID: 1736370


(ots) - Im Klageverfahren für die "Saubere Luft" in
Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Begründung
seines Beschlusses zur Vollstreckung von Euro 5-Fahrverboten
vorgelegt und die Beschwerde der Landesregierung Baden-Württemberg
zurückgewiesen - VGH verweist auf ein ''der Rechtsstaatlichkeit
widersprechendes Vorgehen der Landesregierung'' - Angekündigte
Vollstreckungsabwehrklage des Landes bliebe laut VGH erfolglos -
Deutsche Umwelthilfe fordert Landesregierung auf, zonale Fahrverbote
für Euro 5 Diesel in Luftreinhalteplan aufzunehmen - Land muss
rechtskräftiges Urteil schnellstmöglich umsetzen - DUH würde als
nächsten Schritt weitere Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der
Zwangshaft gegen die verantwortlichen Politiker beantragen

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart
hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) die Beschwerde der
Landesregierung gegen den Beschluss vom 26. April 2019
zurückgewiesen. Die Begründung des Beschlusses liegt seit gestern
vor. Das durch die Landesregierung vorgestellte Konzept entspreche
nicht den Anforderungen an eine Erfüllung der rechtskräftigen
Verpflichtungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27.
Juli 2017. Der VGH Mannheim findet deutliche Worte und macht klar,
dass die Weigerung der Landesregierung, seiner Verpflichtung, dem
bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteil nachzukommen, der
Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Zudem stellt der Beschluss fest,
dass eine Vollstreckungsabwehrklage erfolglos bliebe.

Die DUH hat die Landesregierung daher am gestrigen Abend
aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019, 12.00 Uhr, zu erklären, dass der
Luftreinhalteplan unverzüglich fortgeschrieben und das rechtskräftige
Urteil erfüllt werde. Demnach müssen zonale Fahrverbote für Euro




5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufgenommen und schnellstmöglich
umgesetzt werden. Nur mit zonalen Fahrverboten einschließlich Euro 5
lässt sich die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung im geforderten Maß
schnellstmöglich reduzieren. Nach dem Grundsatzurteil des
Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 ist der
NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ spätestens in 2019 einzuhalten und
alle dafür erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind
dazu zu ergreifen. Ab dem 1. September 2019 sind zonale Fahrverbote
für Euro 5 Diesel möglich.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Was kann das
höchste Gericht Baden-Württembergs der Landesregierung schlimmeres
attestieren als dass sich diese ''in einer dem Grundsatz der
Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise'' weigert, einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen. Ich fordere Ministerpräsident
Kretschmann dazu auf, diese Warnung aus Mannheim ernst zu nehmen und
auf den Boden von Recht und Gesetz zurückzukehren und die
flächendeckenden Euro 5 Diesel-Fahrverbote bis Ende dieses Jahres in
Kraft zu setzen. Es verbleiben nun nur noch wenige Monate für die
betrügerischen Autokonzerne, von denen gleich mehrere im Ländle ihren
Sitz oder einen Produktionsstandort unterhalten, den von Fahrverboten
betroffenen Diesel-Fahrzeughaltern die nicht funktionierende
Abgasreinigung ihrer Pkw durch eine Hardware-Nachrüstung zu
reparieren. Wann endlich fordert der grüne Landesvater die
Autokonzerne dazu auf, den Stuttgarter Dieselbesitzern unbürokratisch
zu helfen, dass von Fahrverboten betroffene Euro 5 Diesel-Pkw bis
Ende 2019 entweder nachgerüstet oder die Kaufverträge wegen
vorsätzlichen Betrugs rückabgewickelt und die Betroffenen den
Kaufpreis ohne Abzug ersetzt bekommen? Stadt und Land haben die
Verpflichtung, ihre eigenen Kommunal-, Landesfahrzeuge und Busse
endlich nachzurüsten."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Wir haben das Land dazu aufgefordert, uns bis zum 26. Juli 2019 zu
erklären, dass eine unverzügliche Fortschreibung des Plans
vorgenommen wird, die über das bisher vorgestellte Konzept hinausgeht
und eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung im gesamten
Stadtgebiet erwarten lässt. Für den Fall, dass wir keine
zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir weitere
Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Da nun schon mehrere
Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen erfolglos geblieben sind,
sind alle Voraussetzungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht
für die Verhängung von Zwangshaft aufgestellt hat. Wir haben gehofft,
dass wir in Baden-Württemberg ohne diesen Antrag auskommen. Das
Verhalten der Landesregierung lässt uns dann aber keine andere Wahl.
Andernfalls verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit."

Hintergrund:

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am 28. Juni 2019
die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 vollumfänglich
zurückgewiesen. Das VG Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem
Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 verstößt. Der Beschluss des VG Stuttgart aus April ist damit
rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Dazu gehört auch die
Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel-Pkw in den
Luftreinhalteplan. Dagegen hatte das Land Baden-Württemberg
Beschwerde eingelegt, die nun vom VGH Mannheim abgewiesen wurde.

Link:

Beschluss des VGH Mannheim: http://l.duh.de/p190710



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/

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Datum: 10.07.2019 - 14:04 Uhr
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