Grünes Rezept: Erstattung möglich
(ots) - Frei verkäufliche Arzneimittel verordnet der
Arzt oft auf einem grünen Rezept - und der Patient muss sie selbst
bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten viele
gesetzliche Krankenkassen die Kosten aber im Nachhinein, wie das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Das trifft in vielen
Fällen auf Erkrankungen zu, bei denen rezeptfreie Präparate zum
Therapiestandard zählen. Zum Beispiel Abführmittel bei bestimmten
Darmerkrankungen oder Acetylsalicylsäure bei der Nachsorge von
Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine entsprechende Liste, OTC-Übersicht
genannt, gibt es im Internet unter www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17.
Manche Kassen erstatten auch andere rezeptfreie Arzneien ganz oder
teilweise. Es kann sich also lohnen, bei der Kasse nachzufragen. Zur
Erstattung wird das quittierte grüne Originalrezept eingereicht.
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, tut es vielleicht das
Finanzamt. Denn entsprechend dem Einkommen können außergewöhnliche
Belastungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. "Dazu
gehören auch Krankheitskosten", erklärt Sina Rößler, Pressesprecherin
des Bayerischen Landesamts für Steuern. Auch hier gilt: das
quittierte grüne Rezept (gegebenenfalls mit Kassenbon) bei den
Steuerdokumenten aufbewahren.
Alle wichtigen Informationen über das grüne Rezept finden
Leserinnen und Leser in der aktuellen "Apotheken Umschau".
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2019 A liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.
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Katharina Neff-Neudert
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Datum: 10.07.2019 - 09:00 Uhr
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