Tipps für den Alltag / Unfall und was dann? / Wie wird Unfallstelle richtig abgesichert? / Wie melde ich Schaden richtig? (FOTO)
(ots) -
Ferienzeit ist Urlaubszeit. Wie in jedem Jahr quälen sich
Autokolonnen über deutsche Straßen. Das Risiko, in einen Unfall
verwickelt zu werden, steigt. Das Risiko kennen die Autofahrer.
Deutlich weniger können die Frage beantworten: Was ist im Fall der
Fälle zu tun?
Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch
der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft,
gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern.
Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und
dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck
aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen
mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen
beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens
200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer
Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das
Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und
deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.
Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz
ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit
rechts, am äußersten Fahrbahnrand - noch besser: das Laufen hinter
der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt,
verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.
Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest.
Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, wie die HUK-COBURG
mitteilt, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte
griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach
Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein
Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die
Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren
Personalien notiert. - Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren
Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr: Er
muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn
die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch
mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Unfall mit ausländischem Pkw?
Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele
ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen
Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer
einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen
Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" wenden (Telefon (030)
2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk(at)gruene-karte.de). In der
Regel überträgt das "Deutsche Grüne Karte Büro" die
Schadenre-gulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer.
Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte
ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 09.07.2019 - 13:00 Uhr
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