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Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) darf weiter sein Abmahngeschäft betreiben.

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„Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest (Az. I ZR 149/18).“

So oder ähnlich lauteten die Falschmeldungen der Medien.


(IINews) - Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei Meldungen, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ weiter ihr Abmahngeschäft betreiben darf, um Falschmeldungen. Zu Urteilen hatte der Bundesgerichtshof keineswegs über die „Deutsche Umwelthilfe“ sondern über den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten.

•„Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann.

Das deutsche Wettbewerbsrecht bietet Abmahnvereinen wie dem Deutsche Umwelthilfe e.V. oder dem IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- Urheber oder Umwelt-Rechtsverstößen zu schlagen.

Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.





Die Praxis der massenweisen Abmahnung von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel bei ebay durch den IDO e.V. oder die Klageflut des DUH e.V. wegen angeblich überschrittener Grenzwerte, ist nach Meinung des UTR e.V. ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

•Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr.

Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt-Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Die durch die Abmahnung erreichten Unterlassungserklärungen kommen nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland.

Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb oder für eine intakte Umwelt zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner und Kläger.

•Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Umwelt- Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler. Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern. Das ist doch absurd!!

Wenn solche Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

•„Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V.

•Der UTR e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

•Der UTR e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahn- und Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Der DUH e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen: Als "qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren. Wenn das Bundesamt für Justiz die Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Geschäft im Namen der Umwelt. BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

Das Geschäftsmodell »Abmahnung« des umstrittenen Vereins »Deutschen Umwelthilfe e.V.« kann weitergehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Die Deutsche Umwelthilfe bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte (Az. I ZR 149/18).

Ein Stuttgarter Autohändler hatte gegen den Verein DUH geklagt, weil sein Unternehmen im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert habe. Damit habe er gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PkwEnVKV) verstoßen, so der Verein DUH. Geschäftsführer Dietrich Kloz, der mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart betreibt, warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben: »Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet.«

Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt, weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des Bundesfinanzministeriums stehe, die nach dem Unterlassungsklagegesetz und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berechtigt seien, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.

Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« geführt wird, können sie das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Doch zeichnete sich in der Verhandlung im April vor dem BGH bereits ab, dass die Richter das nicht wollen.

Auch die Gelder, die der Verein mit seinen Abmahnungen kassiert, seien rechtmäßig. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch: »Wir haben diese Umstände geprüft«. Es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Der Verbraucherschutz als Verbandszweck würde hier nicht lediglich bloß vorgeschoben.

Die Überschüsse aus den Klagen würden »in der Natur der Sache« liegen, meinte Koch. Diese Überschüsse lagen 2017 laut Jahresbericht des Vereins bei rund 2,2 Millionen Euro. Ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Auch die sehr guten Gehälter der Geschäftsführer machten »jeweils nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen« der Umwelthilfe aus. Das Sponsoring des Vereins durch Toyota habe nicht zu einer »unsachlichen Ungleichbehandlung« des Autobauers geführt.

Die Truppen der DUH können also weiterhin in Autohäuser spazieren, kostenträchtig abmahnen und klagen, wenn zum Beispiel die CO2 Werte eines Autos im Verkaufsraum etwas zu klein auf Plakaten gedruckt sind. Die DUH-Profis scannen Autoverkaufsanzeigen im Internet daraufhin durch, ob auch der CO2 Ausstoß angegeben wird. »Ökologische Marktüberwachung« nennt das der Verein. Als nächstes Geschäftsmodell könnte er Stellenanzeigen aufnehmen. Abmahnfähig sind die jetzt auch, wenn nicht m/w/d daneben steht.

Kritik kam von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und dem Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg. Geschäftsführer der Kfz-Innung Christian Reher: »Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen.« Nachgedacht wird über eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) oder eine Verfassungsbeschwerde. Der BGH hätte eine Überprüfung der Umwelthilfe durch das Bundesamt für Justiz veranlassen können. Das können Gerichte tun, wenn sie ernsthafte Zweifel haben, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« gelistet ist.

Anton Hofreiter (Grüne) sieht im BGH-Urteil einen »kräftigen Rückenwind für die gesamte Zivilgesellschaft, denn es bestärkt sämtliche unabhängige Nichtregierungsorganisationen in ihrem Engagement«.

Dem »Abmahnwahnsinn« einen Riegel vorschieben will der Mittelstandspolitiker Christian von Stetten von der CDU: »Wir müssen gesetzlich regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht mehr dem abmahnenden Verein.« Die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny sprach von einer »Niederlage für alle Gewerbetreibenden«.

In der Kritik steht der Abmahnwahnsinn, der sich auch auf anderen Feldern austobt, schon seit langem. Doch bisher hat niemand ernsthaft versucht, ihn zu stoppen. Zu gut funktioniert diese Gelddruckmaschine letztlich auf Kosten von Steuerzahlern und Verbrauchern. So »kämpft« der Verein DUH e.V. um den »Verbraucherschutz«. Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom(at)email.de
Internet: utr.24.eu

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

•Darf man noch Diesel Fahren?
•Warum will niemand ein Elektro-Auto?
•Wo kommt der Strom für E-Autos her?
•Darf man noch Pommes frites essen?
•Darf man noch Fleisch essen?
•Darf man Plastiktüten benutzen?
•Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Datum: 08.07.2019 - 10:37 Uhr
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