Immobilienkauf in Griechenland - was gilt es rechtlich zu beachten? Ein Interview mit Vicky Athanassoglou von VAP LAW OFFICES (FOTO)
(ots) -
Vicky Athanassoglou von VAP LAW OFFICES ist deutsch-griechische
Anwältin und betreibt eine Kanzlei in Düsseldorf und Athen. Ihr
Spezialgebiet sind griechische Immobilien. Sie berät und unterstützt
deutsche Investoren beim Kauf eines Ferienhauses oder
Zweitwohnsitzes. Was es dabei zu beachten gilt und was das
Mittelmeerparadies sonst noch zu bieten hat, erklärt sie im
Interview.
Was deutsche Immobilienkäufer erwartet, wenn sie in Griechenland
investieren wollen.
Was macht den griechischen Immobilienmarkt so besonders und warum
sollte man jetzt investieren?
Vicky Athanassoglou: Zunächst einmal gibt es nirgends sonst so
viele verschiedene und gleichzeitig günstige Angebote wie in
Griechenland. Momentan drängen über 40.000 Objekte auf den Markt, und
es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten sowohl für Großinvestoren als
auch für Privatpersonen, die sich den Traum vom Zweitwohnsitz
erfüllen möchten.
Die rechtlichen Risiken beim Kauf einer Immobilie, sowie die
Gefahren bezüglich der Immobilienkonstruktion sind zahlreich. Was
muss man bei einer Investition beachten?
Vicky Athanassoglou: Wie in jedem Bereich gibt es auch hier
"schwarze Schafe", die es schwierig machen, an wirklich gute und
günstige Objekte heranzukommen. Aus so vielen Angeboten das richtige
auszuwählen, ist sehr mühsam und zeitaufwendig. Eine geschickte
Preisverhandlung ist ebenfalls gefragt. Die Rechtslage ist dabei eine
andere als in Deutschland. Deshalb ist ein guter Rechtsbeistand vor
Ort zu empfehlen. Sobald man sich für eine Immobilie entschieden hat,
wird zunächst ein Vorvertrag und schließlich ein Endvertrag
abgeschlossen. Dieser muss dann beim zuständigen Grundbuchamt
übertragen werden. Dabei sollte die rechtliche und auch die
technische Prüfung des Vertrags und des ausgesuchten Objektes
unbedingt von Profis übernommen werden.
Welche Risiken entstehen, wenn man sich beim Immobilienkauf nicht
von Profis begleiten lässt?
Vicky Athanassoglou: Zum Beispiel könnte eine Rechtswidrigkeit bei
einer Immobilienübertragung in der Vergangenheit zur Unwirksamkeit
des neuen Vertrags führen. Das heißt, falls ein rechtlicher Fehler
festgestellt wird und der Verkäufer der Immobilie nicht der
rechtmäßige Eigentümer ist, kann er Ihnen das Eigentum nicht
übertragen. Sollten noch eingetragene Immobilienbelastungen des
Vorbesitzers bestehen, könnte es auch zur Pfändung der Immobilie
kommen, obwohl Sie der rechtmäßige neue Eigentümer sind, denn alle
Belastungen bleiben trotz einer ordnungsgemäßen Übertragung an der
Immobilie haften. Außerdem sind Sie, nachdem Sie Eigentümer der
Immobilie werden, allein für Bauverstöße verantwortlich, die Sie
eventuell vorher nicht kannten, wobei die Baubehörde Strafen sowie
Kosten von Ihnen fordern kann. All das sollte unbedingt vorher von
einem Anwalt überprüft werden.
Die Wahl eines Zweitwohnsitzes ist keine leichte Entscheidung und
ein langwieriger, risikoreicher Prozess. Warum lohnt es sich dennoch,
in Griechenland zu investieren? Was hat das Land zu bieten außer
günstigen Angeboten und viel Sonnenschein?
Vicky Athanassoglou: Die meisten denken bei Griechenland an
Badeurlaub und alte Tempel. Das Land ist aber durchaus mehrere Reisen
wert und es gibt einiges mehr zu entdecken, als man in einen Kurztrip
unterbringen kann. Anstelle von Busreisen durch enge und überlaufene
Städte werden zum Beispiel geführte Radtouren immer beliebter, bei
denen man Land und Leute von einer intimeren Seite kennen lernt.
Sportbegeisterte können beim Segeln, Klettern oder Paddeln die Natur
entdecken, und wer es lieber etwas entspannter mag, sollte sich die
geselligen Abende in den zahlreichen Tavernen nicht entgehen lassen.
Was außerdem viele nicht wissen: Griechenland ist ein sehr spezielles
Weinanbaugebiet und ein Paradies für Weinliebhaber. Aus dem
kulinarischen Bereich gibt es hier auch weitaus mehr zu bieten als
Salat und Ziegenkäse. Weitere Spezialitäten sind unter anderem
Schnecken und auch die Herstellung von Bienenhonig. Vor allem aber
bietet sich derzeit für Investitionen in jede Art von Immobilien die
perfekte Gelegenheit aufgrund des riesigen Angebots zu günstigen
Preisen.
Welche Unterstützung und Services bieten Sie Ihren Klienten?
Vicky Athanassoglou: Die einzige Möglichkeit, eine Immobilie in
Griechenland zu erwerben, besteht durch Unterzeichnung eines
Kaufvertrags in Gegenwart eines Notars. Der Erwerb durch mündliche
oder private Vereinbarung ist ausgeschlossen. Für die rechtliche
Überprüfung, die Verhandlungen und die Vertragsbedingungen sind die
Fachkenntnisse eines Rechtsanwalts erforderlich, und damit
unterstützen wir unsere Mandanten. Wir haben ein ideales Netzwerk
geschaffen, das es uns ermöglicht, besondere Objekte zu günstigen
Preisen zu sichern. Wir bieten ein umfassendes regionales Know-how
und helfen bei der Kaufabwicklung, Verwaltung und Vermietung von
Immobilien. Wir leisten Übersetzungsarbeit und betreuen dabei jeden
Mandanten individuell und persönlich, sowohl in Deutschland als auch
vor Ort in Griechenland.
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Über Vicky Athanassoglou
Vicky Athanassoglou ist als Rechtsanwältin am Obersten Gerichtshof
in Griechenland zugelassen und zudem als Schiedsrichterin und
zertifizierte Mediatorin tätig. Sie ist geschäftsführende
Gesellschafterin der internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft VAP
LAW Offices mit Sitz in Athen und Düsseldorf. Sie betreut Privat- und
Firmenkunden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen,
im Bereich des Internationalen Wirtschafts-, Immobilien- und
Energierechts.
Pressekontakt:
VAP LAW OFFICES
ZWEIGSTELLE DÜSSELDORF
Frau Vicky Athanassoglou
PRINZ-GEORG STR. 91
40479 DÜSSELDORF
T +49 (0) 211 43691229
Mail: info(at)vaplaw.eu
Website: https://vaplaw.eu/de/
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Datum: 05.07.2019 - 10:44 Uhr
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