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Abgasskandal - jetzt neben VW, Opel, Daimler, Porsche, Sixt-Leasing, auch Audi (FOTO)

ID: 1735063


(ots) -
Abgasskandal - der Skandal weitet sich weiter aus!!!

Die neueste OLG Entscheidung bestätigt Autobesitzer!

Die Thematik reißt nicht ab! Wie das aktuelle Urteil eines
Oberlandegerichtes zeigt, wurde erneut ein Autohersteller (hier VW)
zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dennoch wehren sich die
Autohersteller und auch die Politik lässt die Verbraucher im Stich.
Daher ist jeder einzelne gehalten, sein Recht durchzusetzen.

Das OLG Koblenz (Urteil v. 12.06.2019, AZ 5 U 1318/18) hat
entschieden, dass einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen
Fahrzeugs wegen vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz
verpflichtet ist.

Auch der BGH hat darauf hingewiesen, dass die unzulässige
Abschaltvorrichtung einen Sachmangel darstellt.

Von diesem Dieselskandal sind mehr (Diesel- und Benzin-!)
Autobesitzer betroffen, als gedacht, denn, stellen Sie sich vor, Sie
sind zu Besuch in einer Stadt, in der genau dieses Dieselverbot gilt
und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle: Allein in Stuttgart gab es
seit Februar bis zum Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen.

Aber auch wenn ihr Auto nicht direkt von der Rückrufaktion
betroffen ist, haben auch Benzin- und Dieselfahrzeugbesitzer die
Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Denn so gibt es zahlreiche
fehlerhafte KFZ-Darlehens- und Leasingverträge, wie erst jüngst das
LG München I (AZ 10 O 9743/18) zum Sixt Leasing entschied.

Auch Opel muss Hunderttausende Benzin-Autos zurückrufen.

Das Kraftfahrtbundesamt hat einem Medienbericht zufolge gegen Opel
einen Zwangsrückruf für Benziner-Modelle wegen zu hoher Abgaswerte
verhängt. Ebenfalls muss Daimler nunmehr Fahrzeuge des Modells GLK
220 zurückrufen.

Zahlreiche Autos von Porsche und Audi verstoßen gegen die
Abgas-Richtlinien. Das geht aus Messungen der Deutschen Umwelthilfe




(DUH) hervor. Dies zeigt ebenfalls, dass immer mehr Fahrzeuge und
Hersteller von dem Skandal betroffen sind.

Sie können Ihre Ansprüche kostenlos geltend machen, wenn Sie eine
Rechtsschutzversicherung haben - welche in manchen Fällen auch noch
nachträglich abgeschlossen werden kann bzw. mittels
Prozesskostenhilfe. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen:
https://www.diesel-auto-opfer.de/



Pressekontakt:
D.A.O.
B. Gösche
0511/260926111
anfragen(at)diesel-auto-opfer.de

Original-Content von: D.A.O., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.07.2019 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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