ROG: Kriminalisierung von Anonymisierungsdiensten stoppen
(ots) - Das Bundesinnenministerium möchte den Betrieb von
Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen
Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu können.
Außerdem droht Anonymisierungsdiensten das Aus, mit denen Exilmedien
brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten
können. Dies ist das Ergebnis einer interdisziplinären Analyse des
sogenannten "Darknet-Paragrafen" durch Juristen, IT-Experten und
Menschenrechtsaktivisten. Die Pläne verunsichern bereits jetzt
deutsche Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern, die 30 Prozent
des weltweiten Tor-Netzes ausmachen. Wegen ihrer Bedeutung hätte ein
Rückgang des Engagements in Deutschland gravierende Folgen für das
gesamte Anonymisierungsnetzwerk.
"Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung unseres Einsatzes für
Anonymität im Internet. Nur weil wir Tor-Knoten betreiben, sind wir
nicht kriminell", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter
ohne Grenzen. Die Organisation unterstützt das Tor-Netzwerk mit zwei
Servern, um Journalistinnen und Journalisten die Umgehung von Zensur
zu ermöglichen. "In unseren Trainings zur digitalen Sicherheit
erleben wir täglich, wie wichtig ein VPN oder der Tor-Browser für die
Arbeit von Journalistinnen und Journalisten geworden ist. Solche
Angebote gilt es im Zeitalter zunehmender Überwachung zu stärken,
anstatt zu kriminalisieren."
Die Stellungnahme zum "Darknet-Paragrafen" ist hier abrufbar:
https://ogy.de/t6zx. Verfasst haben sie Moritz Bartl vom Verein
Zwiebelfreunde, welches einer der größten Betreiber von
Anonymisierungsinfrastruktur weltweit ist, sowie Daniel Moßbrucker
als Referent für Internetfreiheit von Reporter ohne Grenzen und Dr.
Christian Rückert von der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, der unter anderem Mitglied der Expertenkommission
der Justizministerkonferenz in der Länderarbeitsgruppe "Digitale
Agenda Straf- und Strafprozessrecht" ist.
ARGUMENTE DES INNENMINISTERIUMS RECHTSWISSENSCHAFTLICH NICHT
HALTBAR
Seit Monaten kursieren auf Bundes- und Landesebene
Gesetzesentwürfe, die den Betrieb von Handelsplattformen im
sogenannten Darknet unter Strafe stellen sollen. Dazu verabschiedete
der Bundesrat einen Entwurf (https://ogy.de/0af8), der in einem Leak
auf dem Blog netzpolitik.org in einer verschärften Version des
Bundesinnenministeriums wieder auftauchte (https://ogy.de/celu). Das
BMI gibt vor, damit den Betrieb von Marktplätzen unter Strafe zu
stellen, wenn dort zum Beispiel Drogen oder gestohlene Daten illegal
vertrieben würden. Aufgrund einer Lücke im deutschen Strafrecht sei
dies gar nicht oder nur sehr schwer möglich (https://ogy.de/7gp4).
Während alle an der Stellungnahme beteiligten Organisationen und
Institutionen den Kampf gegen "Darknet"-Kriminalität im Grundsatz
unterstützen, schießen die vorgelegten Gesetzesentwürfe deutlich über
das Ziel hinaus. Die Argumentation des Innenministeriums ist
rechtswissenschaftlich nicht haltbar. Vermeintliche Lücken im
Strafrecht bestehen bei genauer Analyse nicht, vor allem aber sind
die geplanten Befugnisse so weitgehend, dass der bloße Betrieb von
Anonymisierungsdiensten kriminalisiert werden kann. Es ließe sich ein
Anfangsverdacht herstellen, um zum Beispiel Server zu beschlagnahmen.
Bei drei Vertretern der Zwiebelfreunde ist dies vergangenes Jahr
bereits passiert, wobei jedoch die Durchsuchungen bayerischer
Ermittler anschließend für rechtswidrig erklärt wurden
(https://ogy.de/exft). Die Maßnahme hat unter Aktivistinnen und
Aktivisten für Anonymität im Internet dennoch für Verunsicherung
gesorgt.
MIT GESETZ KÖNNTE GEGEN WIKILEAKS VORGEGANGEN WERDEN
Anstatt nur gegen illegale Marktplätze vorzugehen, könnten den
Plänen des Innenministeriums nach auch viele wünschenswerte
Anwendungen des "Darknet" - aber auch im sonstigen Internet -
kriminalisiert werden. Zwar soll es eine Ausnahme für
"Darknet"-Dienste geben, die ausschließlich von Medien genutzt
werden, doch hierzu würde in der Praxis nur die
Secure-Drop-Technologie zählen. Damit setzen sich Redaktionen einen
eigenen "Darknet"-Server auf, der als anonymer Briefkasten für
Quellen dienen soll. In Deutschland betreibt unter anderem die
Süddeutsche Zeitung eine Secure Drop (https://ogy.de/53tt).
Die Whistleblowing-Plattform Wikileaks hingegen könnte sich auf
die Ausnahme nicht berufen, obwohl sie mit hunderten Medien weltweit
kooperiert. Gegen Menschen, die für Wikileaks arbeiten, könnte auf
Basis des "Darknet-Paragrafen" ermittelt werden. Auch die Nutzung des
Filesharing-Programms Onion Share wäre illegal, obwohl es gerade bei
Exilmedien beliebt ist. Mit ihr können Reporterinnen und Reporter in
autokratischen Ländern vollständig anonym große Datenmengen wie zum
Beispiel Videos zu Medien schicken, die das Material in Sicherheit
verarbeiten und veröffentlichen.
VERUNSICHERUNG IN DEUTSCHER TOR-SZENE
Die Autoren warnen in ihrer Analyse vor einer einschüchternden
Wirkung, die ein solch breit gefasster "Darknet-Paragraf" gerade für
Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern in Deutschland hätte.
Deutschland steht weltweit an erster Stelle, was die Gesamtkapazität
des Netzwerks betrifft, denn aktuell läuft fast ein Drittel des
Tor-Netzverkehrs über deutsche Server. Das aktuelle Register zählt
über 1.300 Knoten allein in Deutschland.
Der "Darknet-Paragraf" würde es erheblich erleichtern, einen
Anfangsverdacht wegen der Ermöglichung von Straftaten zu begründen.
Damit könnten Strafverfolgungsbehörden gegen Personen vorgehen, die
einen Tor-Server betreiben, etwa indem sie die Computer
beschlagnahmen oder überwachen. Diese Kriminalisierung des
ehrenamtlichen Engagements für Anonymität im Internet hätte
mutmaßlich abschreckende Effekte, sodass weniger Server in
Deutschland am Netz wären - und die Stabilität des Tor-Netzwerkes
insgesamt betroffen wäre. Beim Verein Zwiebelfreunde sind in den
vergangenen Wochen bereits Nachfragen verunsicherter Betreiberinnen
und Betreiber eingegangen.
"DARKNET-PARAGRAF" DARF IN BEIDEN VERSIONEN NICHT KOMMEN
Die Autoren empfehlen, sowohl die Pläne des Innenministeriums als
auch des Bundesrates umgehend zu verwerfen, zumal die angeblichen
Strafrechtslücken ohnehin nicht existieren. Dies war auch das
Ergebnis bei einem Fachgespräch im Bundestag auf Einladung der
Grünen-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin (https://ogy.de/j4wx).
Stattdessen empfehlen die Autoren der Stellungnahme zur effektiven
Strafverfolgung eine personelle und technische Aufstockung der
bundes- und Landespolizeien, insbesondere im Bereich ausgebildeter
IT-Fachkräfte. Hierfür sollten auch die bereits bestehenden
Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus dem Bereich Cybercrime gestärkt
werden.
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13 von 180 Staaten. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland
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Datum: 05.07.2019 - 05:05 Uhr
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