Forderungen der Verbraucherzentralen unseriös? / Bremer Inkasso GmbH: Inkassounternehmen sollen es für 15 EUR "richten" (FOTO)
(ots) -
Besonders die Verbraucherzentrale stellt die Inkassobranche immer
wieder gerne mit Forderungen wie etwa "Unseriöses Inkassowesen
stoppen!" öffentlich an den Pranger. Es werden z. B. Hauptforderungen
in Höhe von 14,95 EUR angeführt, die durch ein Mahnschreiben auf
knapp 100 EUR ansteigen würden. Solches wird dann seitens der
Verbraucherzentrale als Missbrauch bezeichnet, der dringend
einzudämmen sei. Verbunden wird das Ganze mit der Forderung nach
einem Gebührenrahmen für Inkassounternehmen, der z. B. für eine
Forderung bis 500 EUR lediglich 15 EUR an berechtigten berechenbaren
Gebühren zulassen soll. "Für die gleiche Tätigkeit darf ein
Rechtsanwalt übrigens 70,20 EUR berechnen", so der Geschäftsführer
der BREMER INKASSO GmbH, Bernd Drumann, "was von den
Verbraucherzentralen hingegen mit keinem Wort erwähnt wird".
Auch Berichte über den von Inkassounternehmen ausgeübten Druck
reißen nicht ab. Als "Druckausübung" bezeichnet wird hier z. B. die
Ankündigung eines Besuchs des Gerichtvollziehers oder einer Pfändung
des Arbeitslohns oder auch des Kontos. Die angeführten Beispiele
gehören zum ganz normalen Repertoire eines jeden
Rechtsdienstleisters. Sie benennen lediglich die Konsequenzen, die
eine fortgesetzte Zahlungsverweigerung seitens des Schuldners ggf.
nach sich zieht. In der Regel - so nimmt die Verbraucherzentrale gern
gleich vorweg - seien für diese Maßnahmen die erforderlichen
Voraussetzungen gar nicht erfüllt. Zahlen, die diese Behauptung
belegen, werden hingegen nicht veröffentlicht. Das Resümee des Lesers
solcher "Verbraucher(des)information" ist schnell formuliert: Es
müssen neue Gesetze her.
"Die Berichterstattung der Verbraucherzentrale die oben genannten
Punkte betreffend bzw. die ihr zu Grunde gelegten Erhebungen sind
aber irreführend, bisweilen gar ihrerseits unseriös", so der
Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, Bernd Drumann, und geht
nachfolgend auf die Hauptvorwürfe der Verbraucherzentrale gegenüber
Inkassounternehmen ein:
Was sind eigentlich unseriöse Inkassounternehmen? "Für mich sind
unseriöse Inkassounternehmen nicht registrierte und / oder
ausländische Unternehmen, die dubiose Forderungen auf dubiose Weise
einfordern. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden müssen gegen solche
Unternehmen und deren Machenschaften konsequent vorgehen! Leider gibt
es gegen solche Betrüger, um es einmal deutlich auf den Punkt zu
bringen, aber kaum eine Handhabe. Es ist jedoch in höchstem Maße
nicht nur ungerecht, sondern zuweilen sogar unseriös, die gesamte
seriöse Inkassobranche immer und immer und immer wieder nochmal an
den Pranger zu stellen, sie mit den Betrügern gemein zu machen. Es
mag dem einen oder anderen altmodisch erscheinen, aber so ein
Verhalten seitens der Verbraucherzentrale gehört sich einfach nicht
und muss endlich aufhören! Es gibt auch betrügerisch agierende
sogenannte ''falsche Polizisten''. Aber wer käme ernsthaft auf die
Idee, deshalb die Seriosität der gesamten Polizei in Frage zu
stellen?!"
Verbraucherzentrale: Unseriöse Inkassounternehmen drohen den
Verbrauchern!
"Ja, das stimmt. Unseriöse Inkassounternehmen drohen Verbrauchern.
An dieser Aussage ist vom geschriebenen Wort her nichts auszusetzen,
auch wenn das eine schlimme Tatsache für Betroffene ist. Woran aber
etwas auszusetzen ist, ist die immer wiederkehrende Zusammenfassung
der Begriffe ''Drohung'', ''unter Druck setzen'', ''Abzocke'' mit dem
Begriff ''Inkasso''. Ob sich dann dazwischen noch das Wort ''unseriös''
befindet, empfinde ich lediglich als ''Floskel'' zur rechtlichen
Absicherung. Da eine Berichterstattung seitens der
Verbraucherzentrale über seriöses, beanstandungsfreies Inkasso so gut
wie nie zu finden ist, scheint es dieses für die Verbraucherzentrale
und somit auch für die ''informierten'' Verbraucher gar nicht zu geben!
Dem Verbraucher wird damit kein Gefallen getan, und Auftraggeber von
Inkasso rückt es zumindest ins Zwielicht. Heißt es doch streng
genommen im Umkehrschluss solcher Berichterstattung, dass sie sich an
den, in der Branche impliziert üblichen Drohungen, Abzocke etc.
beteiligen bzw. sie zumindest billigen.
Gegenüber der Forderung der Verbraucherzentrale, dass ''eine
ausreichende Aufklärung über das weitere Verfahren'' seitens der
Inkassounternehmen erfolgen soll'', habe ich keine Einwände. Im
Gegenteil. Es ist wichtig, dem Schuldner aufzuzeigen, welche
rechtlichen (vom Gesetzgeber) vorgesehenen Maßnahmen er als
Konsequenz seines fortgesetzten Zahlungsunwillens zu erwarten hat.
Wer aber gegenüber den Verbrauchern die Ankündigung z. B. der
Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher oder der Pfändung von
Wertgegenständen (bei vorliegenden Voraussetzungen für die Einleitung
dieser Verfahren) immer aufs Neue als Beweis für ausgesprochene
Drohungen seitens der Inkassounternehmen ''serviert'', dem ist m. E.
nicht an einer seriösen Information der Verbraucher gelegen. Die
benannten Schritte sind vom Gesetzgeber festgelegt und benennen
schlicht und ergreifend (ungeliebte) Konsequenzen einer
Handlungsweise - des Schuldners wohlgemerkt."
Verbraucherzentrale: Es werden unberechtigte Forderungen geltend
gemacht
"Fehlt es angeblichen Inkassounternehmen oder auch gewissen
Gläubigern an der nötigen Seriosität, ist die Geltendmachung von
unberechtigten Forderungen nicht abzustreiten. Aber wie schon
ausgeführt, handelt es sich dabei in der Regel um Betrüger, die
überwiegend aus dem Ausland agieren. Das hat mit den in Deutschland
ansässigen und registrierten Inkassounternehmen nichts zu tun, wird
aber immer wieder gern zusammenhängend dargestellt.
Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen deutlich mehr als 20
Millionen neue Forderungen. Im gleichen Zeitraum gingen in der
Beschwerdestelle (zu erreichen über www.inkasso.de) des BDIU
(Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V.) lediglich zwischen
500 und 600 Beschwerden von Verbrauchern ein. Das entspricht 0,0025
Prozent. Im Umkehrschluss heißt das, dass 99,9975 Prozent aller
Inkassomandate beanstandungsfrei laufen. Warum wird von der
Verbraucherzentrale nicht darüber berichtet?"
Verbraucherzentrale: Missbrauch bezüglich der Höhe der
Inkassokosten muss eingedämmt werden
"Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten, wie
bei jeder anderen Dienstleistung auch. Je länger ein Schuldner die
Forderung aussitzt, umso mehr Maßnahmen muss der Rechtsanwalt zur
Realisierung der Forderung ergreifen, und damit steigen die Kosten.
Diese anfallenden Kosten gelten gleichermaßen auch für die
Beauftragung eines Inkassounternehmens. Auftraggeber der
Inkassounternehmen dürfen nämlich nach bereits geltendem Recht vom
Schuldner nur solche Kosten erstattet verlangen, die auch bei
Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Das kann man
nachlesen! Die Grundlage der Gebührenberechnung hier ist der
Gegenstandswert der Forderung. Der niedrigste, gesetzlich festgelegte
Gegenstandswert ist ''bis 500 EUR''. Für eine Kleinstforderung von
14,95 EUR fallen also die gleichen Gebühren an wie für eine Forderung
in Höhe von 500,00 EUR."
"Rechtsanwälte", so Drumann weiter, "rechnen meist nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dort sind u. a. die
unterschiedlichen abrechenbaren Gebühren sowie deren Höhe
tabellarisch aufgelistet zu finden. Bei dem Einzug einer Forderung
kommen zu den 14,95 EUR Hauptforderung in der Regel eine sogenannte
1,3 Geschäftsgebühr, 20% (von dieser Gebühr, max. 20,00 EUR)
Auslagenpauschale sowie die Mehrwertsteuer (MwSt) auf den
Gesamtbetrag hinzu (die MwSt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber
nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist). Das heißt in Zahlen: Bei
einer Forderung von ''bis 500 EUR'' (niedrigster gesetzlich
festgelegter Gegenstandswert) kommen 58,50 EUR (1,3 Geschäftsgebühr)
sowie 11,70 EUR (20% von 58,50 EUR) Auslagenpauschale = 70,20 EUR
zzgl 19% MwSt (13,33 EUR), also 83,53 EUR Gesamtkosten auf den
Schuldner zu. Diese Kosten hat er grundsätzlich zu erstatten. An den
Anwalt muss der Schuldner daher 98,48 EUR (Kosten und Hauptforderung)
zahlen.
Diese rund 100 EUR stellt die Verbraucherzentrale als Phänomen der
(gemeint allgemein?) unseriösen Inkassobranche heraus und fordert,
dass der Missbrauch eingedämmt werden muss. Es wird dem Leser
suggeriert, es betreibe ein Inkassounternehmen Abzocke, obgleich es
sich hierbei um die vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensätze für
Rechtsanwälte handelt, an denen sich Inkassounternehmen zu
orientieren haben. Das wiederum nenne ich unseriös!", so Bernd
Drumann.
Forderung der Verbraucherzentrale: Inkasso für 15 EUR für
Forderungen bis 500 EUR.
"M. E. handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl der in
Deutschland tätigen Inkassounternehmen (IKU) um freiberufliche 1- bis
2-Personen-Büros. Eine Forderung wird sehr oft manuell in die
Software eingegeben (99 % der Forderungen bei uns jedenfalls). Bei
korrekter Bearbeitung und Berücksichtigung aller erforderlichen
Prüfparameter (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken,
Zahlungsverzug, Verjährung, Geldwäschegesetz, Datenschutz, Prüfung
auf streitigen Sachverhalt usw.) kann die Erfassung nur einer
Forderung eine halbe Stunde dauern. Wenn es ein Neukunde ist, kommt
noch eine viertel Stunde oben drauf. Dann wird der Schuldner noch
einmal angeschrieben, es wird ggf. die Telefonnummer recherchiert und
ein Telefonmahnverfahren durchgeführt. Negativdaten werden
recherchiert, und der Mandant erhält eine Empfehlung für das weitere
Vorgehen. Ist der Schuldner womöglich verzogen, wird die Anschrift
ermittelt usw. Da kommt einiges an Zeit zusammen. Ein
Telefonmahnverfahren ist aufwendig und wird zumeist von einem Anwalt
nicht erbracht. Jenseits des Massengeschäfts sehe ich auch kein
''Mehr'' an rechtlicher Prüfung bei Anwälten im Vergleich zu
Inkassounternehmen. Da ein Inkassounternehmer i.d.R. mehr Aufwand als
ein Anwalt betreibt, kann er nicht auch noch geringer entlohnt
werden. Die Forderung der Verbraucherzentrale ist indiskutabel.
Inkasso (durch Inkassounternehmen oder Anwalt) zu den Sätzen, die der
Verbraucherzentrale vorschweben, ist gänzlich unwirtschaftlich und
undurchführbar. Schon zu jetzigen Sätzen dürfte es für die meisten
Inkassounternehmen bei kleineren Forderungen kaum profitabel sein."
Eine Überlegung wert: Gerichtskosten im gerichtlichen
Mahnverfahren reduzieren
"Vorweg: Diese Überlegung kommt nicht von der Verbraucherzentrale.
Wenn man meint, die Automatisierung bei Inkassounternehmen
''bestrafen'' zu müssen, muss man das m. E. konsequenterweise auch bei
den Mahngerichten so handhaben. Hier hat die Automatisierung in den
letzten 10 Jahren gravierend zugenommen. Dem steht aber keine
Reduzierung der Gerichtskosten gegenüber. Im Gegenteil. Der Gläubiger
muss bei www.online-mahnantrag.de sämtliche Daten selbst erfassen,
das Verfahren bei Gericht aber läuft dann vollautomatisch bis zur
Übersendung des Vollstreckungsbescheides. Dennoch muss der Gläubiger
(letztlich natürlich - wenn zahlungskräftig - der Schuldner) für eine
Forderung bis 500 EUR immerhin 32 EUR ''berappen''"
Fazit
"Die Texte der Verbraucherzentrale und auch die Berichterstattung
in den Medien erwecken oft den Eindruck, Inkasso sei stets unseriös
und überdies zu teuer. Beides stimmt nicht - professionelles
Forderungsinkasso erfüllt eine wichtige Funktion im Geschäftsalltag
und folgt bereits heute strengen gesetzlichen Vorgaben. Es hat seinen
Preis, der insbesondere bei kleinen Forderungen auf den ersten Blick
hoch erscheinen mag, aber gerade dort oft kaum kostendeckend ist. Der
Schuldner hat sich diese Mehrkosten durch seine Nichtzahlung selbst
zuzuschreiben. Es gibt in der Inkassobranche auch schwarze Schafe -
wie fast überall; die große Mehrheit seriöser Inkassodienstleister
aber ständig mit ihnen in einen Topf zu werfen - das ist unseriös."
Über die BREMER INKASSO GmbH:
Die BREMER INKASSO GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung
und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs -
bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete
Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen BREMER INKASSO GmbH tätig
und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die
Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete
Volljuristen. Die BREMER INKASSO GmbH ist Mitglied im Bundesverband
Deutscher Inkassounternehmen e.V. und erhält aufgrund qualitativ
hoher Standards vom TÜV seit 2010 das Zertifikat "Geprüftes Inkasso".
Weitere Infos unter www.bremer-inkasso.de
Pressekontakt:
Eva-K Möller
0421/84106-25
moeller(at)bremer-inkasso.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.07.2019 - 14:10 Uhr
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