Vandalismus: Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar
(ots) - In öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Turnhallen
und Jugendzentren kommt es immer wieder zu mutwilligen Entleerungen
oder Beschädigungen von Feuerlöschern durch Jugendliche und
Heranwachsende. Jedoch sind Missbrauch oder Demolierung strafbar, da
Feuerlöscher zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen und
jederzeit funktionsfähig sein müssen. Darauf weist der Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Die Beschädigung von Brandschutzeinrichtungen ist nach
Strafgesetzbuch (StGB) § 145 "Missbrauch von Notrufen und
Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar
und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer
Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und
Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress
genommen werden können.
Jugendliche oder Heranwachsende sollten daher für den richtigen
Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind auch die
Eltern, Lehr- und sonstige Ausbildungsfachkräfte gefordert, das Thema
Brandschutz und den korrekten Umgang mit Feuerlöschern anzusprechen.
Folgeschäden gering halten
Um die Schäden einer mutwilligen Entleerung möglichst gering zu
halten, empfiehlt der Verband, in öffentlichen Gebäuden Schaumlöscher
anstelle von Pulverlöschern zu montieren.
Das Löschmittel der ABC-Pulverlöscher ist ein feines Salzgemisch,
das sich für Brände fester (A), flüssiger (B) und gasförmiger (C)
Stoffe eignet. Pulverlöscher sind in der Anschaffung meist günstig,
können aber beträchtliche Schäden nach sich ziehen. Beim Einsatz
verteilt sich das Pulver im ganzen Raum, dringt in kleinste
Zwischenräume ein und lässt sich nur schwer entfernen.
Anders sieht es bei Schaumlöschern aus. Ihre Löschwirkung besteht
darin, den Brandherd zu ersticken und zu kühlen. Das Löschmittel -
eine filmbildende Schaumlösung - ist für die Brandklassen A und B
ausgelegt. Sie sind daher zur Brandbekämpfung von brennbaren
Flüssigkeiten und festen Stoffen wie Holz, Papier oder Textilien
geeignet. Durch den Schaum werden die Flammen ohne größere
Verunreinigungen schlagartig gelöscht. Weitere Informationen unter
www.bvbf.de.
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Datum: 03.07.2019 - 11:01 Uhr
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