Resolution des HEK-Verwaltungsrates vom 28.06.2019
Warten auf den Kabinettsentwurf: Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG)
Keine Abstriche bei Reformelementen zum Morbi-RSA und fairen Wettbewerb vor-nehmen / Keine Eingriffe in die Selbstverwaltung zulassen
(IINews) - Keine Abstriche bei Reformelementen zum Morbi-RSA und fairen Wettbewerb
Der Verwaltungsrat der HEK-Hanseatische Krankenkasse begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen Reformelemente zum Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der HEK- Verwaltungsrat richtet zugleich die eindringliche Bitte an die politisch Verantwortlichen, in dem in Kürze zu erwartenden Kabinettsentwurf zum GKV-FKG und im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) und zum - fairen - Wettbewerb vorzunehmen.
Einheitliches Aufsichtshandeln muss im GKV-FKG geregelt werden
Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben, ist dringend erforderlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gleiche Sachverhalte, z. B. die Genehmigung von Hausarztverträgen oder Verträge zur integrierten Versorgung, von den Aufsichten in Bund und Land ungleich bewertet werden. Nur wenn alle Regeln für alle gleich gelten, ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt.
Keine Eingriffe in die Selbstverwaltung zulassen
Die funktionierende soziale Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebern im Verwaltungsrat vom GKV Spitzenverband Bund soll künftig durch hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder der Kassen erfolgen. Auch die Verwaltungsräte der MDKen sollen mit Leistungs-erbringer- und Berufsständischen Interessen durchmischt werden.
Diese Vorschläge lehnt der HEK-Verwaltungsrat ab.
„Im GKV-Spitzenverband werden Entscheidungen getroffen, die für alle Kassen gelten. Wenn die Beitragszahler*innen dort nicht mehr vertreten sind, würde das gemeinsame Interesse der Versicherten und auch der Arbeitgeber an guten Kassenleistungen kaum noch Gehör finden. Auch der MDK wirkt durch Prüfungen im Interesse der Beitragszahler, Versicherten und Patienten.
Deshalb fordert der HEK-Verwaltungsrat die Mitglieder des deutschen Bundestages auf einen Systemwechsel in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zuzulassen!“
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Die HEK - Hanseatische Krankenkasse ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
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Datum: 03.07.2019 - 09:05 Uhr
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