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Landesregierung missachtet erneut Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg zu Euro 5 Fahrverboten in Stuttgart - Deutsche Umwelthilfe beantragt Festsetzung eines Zwangsgeldes

ID: 1734115


(ots) - Landesregierung Baden-Württemberg ignoriert
obergerichtlich festgesetzte Frist zur Aufnahme von Fahrverboten für
Euro 5 Diesel im Luftreinhalteplan Stuttgart bis spätestens 1. Juli
2019 - DUH beantragt heute beim Verwaltungsgericht Festsetzung eines
erneuten Zwangsgeldes

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart
stellt die DUH mit heutigem Datum einen erneuten Antrag auf
Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils für die "Saubere Luft" in
Stuttgart vom 27. Juli 2017. Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge
hätten spätestens nach Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in
Mannheim zum 1. Juli 2019 in den Stuttgarter Luftreinhalteplan
aufgenommen werden müssen. Da die Landesregierung diese Frist
verstreichen ließ, beantragt die DUH nun die erneute Verhängung eines
Zwangsgeldes in der gegenüber staatlichen Stellen maximal möglichen
Höhe von 10.000 Euro.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist
zunehmend unverständlich, dass die grün-schwarze Landesregierung
rechtskräftige Urteile zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor
giftigen Dieselabgasen ignoriert und sogar den letztinstanzlichen
Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs ignoriert, der vorgibt bis zum
gestrigen 1. Juli 2019 um 23.59 Uhr Fahrverbote für die besonders
schmutzigen Euro 5 Diesel-Fahrzeuge im Luftreinhalteplan
festzuschreiben. Abermals sehen wir uns deswegen dazu gezwungen, die
Landesregierung mit einem erneuten Antrag auf Zwangsvollstreckung und
der Festsetzung eines Zwangsgeldes dazu zu bewegen, endlich das
Urteil vom Juli 2017 umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger in
Stuttgart haben ein Recht darauf, im gesamten Stadtgebiet saubere
Luft zu atmen und die grün-schwarze Regierung muss ihnen dieses Recht




endlich gewährleisten. Solange die Autohersteller ihre Betrugs-Diesel
nicht auf Konzernkosten so nachrüsten, dass sie auf der Straße die
Abgaswerte einhalten, werden Fahrverbote für Diesel-Pkw nötig sein,
um den NO2-Grenzwert in der Luft einzuhalten."

Hintergrund:

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am 28. Juni 2019
die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 vollumfänglich
zurückgewiesen. Das VG Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem
Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 verstößt. Der Beschluss des VG Stuttgart aus April ist damit
rechtskräftig und muss umgesetzt werden. Dazu gehört auch die
Aufnahme von Fahrverboten für Euro 5 Diesel-Pkw in den
Luftreinhalteplan ab dem 1. Juli 2019.

Links:

Zum Antrag auf Vollstreckung vom 2. Juli 2019:
http://l.duh.de/p190702b

Pressemitteilung vom 28. Juni 2019 und Beschluss vom des VG
Stuttgart vom 26. April 2019: "Saubere Luft" in Stuttgart:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt letztinstanzlich
die Verpflichtung des Landes, Fahrverbote für Euro 5 Diesel
umzusetzen: http://l.duh.de/p190628d



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
www.instagram.com/umwelthilfe/

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.07.2019 - 16:33 Uhr
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