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Neue EU-Verordnungen für Drohnen

ID: 1734064

Worauf sich die Steuerer von Drohnen einstellen müssen


(LifePR) - lifePR) - Am 11.6.2019 wurden im Amtsblatt der EU zwei Verordnungen veröffentlicht, die den rechtlichen Rahmen für unbemannte Luftfahrzeuge in der EU neu regeln sollen: die Durchführungsverordnung EU 2019/947 zum Betrieb von Drohnen und die delegierte Verordnung EU 2019/945 mit technischen Anforderungen an Drohnen. Beide sind zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Wie sich mit diesen Verordnungen der Betrieb von Drohnen in Deutschland ändert, weiß Dr. Alexander Matijevic. Der Ausbilder von Drohnenpiloten setzt sich seit 2012 intensiv mit der Materie auseinander.
Herr Dr. Matijevic, warum hat die EU diese Verordnungen erlassen? In Deutschland haben wir seit April 2017 doch einen konkreten Rechtsrahmen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und Drohnen.
Aktuell gelten in den Mitgliedstaaten der EU die unterschiedlichsten nationalen Regelungen für Drohnen. Der Vorstoß der EU zielt vor allem darauf ab, die Vorschriften EU-weit zu harmonisieren. Dann benötigen beispielsweise gewerbliche Betreiber von Drohnen im europäischen Binnenmarkt nur noch eine einzige zentrale Zertifizierung.
Die Verordnungen sind zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Welche neuen Regelungen müssen Drohnenpiloten jetzt beachten?
Kurzfristig ändert sich nichts. Erst nach einer Übergangsfrist sind die neuen Regeln in den Mitgliedstaaten der EU und damit auch in Deutschland umzusetzen und anzuwenden. Diese Übergangszeit ist mit 12 Monaten allerdings sehr knapp bemessen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat daher nur bis 1. Juli 2020 Zeit, die nationalen Luftverkehrsvorschriften an die Vorgaben der EU anpassen.
Was wird sich nach dem 1. Juli 2020 konkret ändern?
Wirkliche Neuerungen wird es vor allem in den Bereichen Registrierung, Geo-Sensibilisierung, Fernidentifikation und bei der Ausbildung bzw. dem Nachweis von Kenntnissen geben.
Welche Änderungen sind bei der Registrierung von Drohnen vorgesehen?




Es muss nicht die Drohne registriert werden, sondern deren Betreiber bzw. der Fernpilot ? ein neu definerter, juristischer Begriff dafür. Die Pflicht zur Registrierung gilt für alle Betreiber einer Drohne ab einer Startmasse von 250 g. Verfügt die Drohne über einen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, gilt die Registrierungspflicht unabhängig von der Masse der Drohne. Damit ist jede Drohne zu registrieren, die z. B. über eine Kamera verfügt. Bei der Registrierung ist u. a. auch der Versicherungsnachweis zu dokumentieren.
Die Versicherungspflicht für Drohnen wird also auch weiterhin gelten?
Korrekt, dieses Thema lässt die EU die Mitgliedstaaten auch weiterhin frei entscheiden. In Deutschland wird sich an der Versicherungspflicht für Drohnen daher nichts ändern.
Was hat es mit der Geo-Sensibilisierung auf sich?
Unter Geo-Sensibilisierung bzw. Geo-Awareness wird eine Funktion verstanden, die potenzielle Verletzungen von Luftraumgrenzen durch die eigene Drohne erkennt und den Fernpiloten mit einem Hinweis warnt, sodass er sofort wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Über dieses technische Merkmal sollen zukünftig alle Drohnen ab 900 g verfügen.
Stichwort Fernidentifikation ? Was bedeutet das?
Die Fernidentifikation soll vor allem Sicherheitsbehörden aber beispielsweise auch der Flugsicherung ermöglichen, Live-Informationen von fliegenden Drohnen abrufen zu können. Hierzu sollen Daten mit einem offenen Übertragungsprotokoll in Echtzeit von der Drohne zum Boden übermittelt werden, die dann innerhalb des Sendebereichs von Mobilfunkgeräten empfangen werden können.
Was sind das für Daten, die übertragen werden sollen?
Während der gesamten Flugdauer sollen vor allem die Registrierungsnummer des Betreibers, die geografische Position der Drohne oder ihre Geschwindigkeit und Höhe über Grund übermittelt werden.
Auch der Kenntnisnachweis ist durch die neuen Verordnungen betroffen. Bleiben die derzeitigen deutschen Regeln bestehen?
Die gute Nachricht: Für die bestehenden Kenntnisnachweise in Deutschland gibt es eine erweitere Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2021. Bis zu diesem Datum behalten die Kenntnisnachweis auf jeden Fall ihre Gültigkeit und werden dann von den Mitgliedstaaten entsprechend den neuen Verordnungen umgewandelt.
Ab 1. Juli 2020 wird ein Kenntnisnachweis dann nicht erst für den Betrieb von Drohnen über 2 kg erforderlich sein, sondern bereits für deutlich kleinere Drohnen. Ab einem Abfluggewicht von bereits 250 g ist ein kleiner Online-Lehrgang mit anschließendem Test über 40 Multiple-Choice-Fragen online zu absolvieren.
Wer seine Drohne in der Nähe von unbeteiligten Personen betreiben möchte, benötigt ab 900 g Abfluggewicht zusätzlich ein Fernpiloten-Zeugnis. Hierfür ist ein weiterer Test mit 30 zusätzlichen Multiple-Choice-Fragen aus den Bereichen Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken zu bestehen.
Wie sind die Regelungen für schwerere Drohnen?
Die Frage lässt sich für das Abfluggewicht nicht mehr pauschal beantworten. Neben dem Gewicht spielt der Einsatzort der Drohne eine entscheidende Rolle. Wenn die Betreiber mindestens 150 Meter entfernt von Wohn-, Erholungs-, Industrie- oder Gewerbegebieten fliegen und keine unbeteiligten Personen gefährden, genügt für Drohnen bis 25 kg zukünftig der kleine Online-Lehrgang, ohne weitere Auflagen an den Fernpiloten.
Treffen die Vorgaben nicht zu, lässt sich der Betrieb nicht mehr der neuen ?Open category? mit wenigen Auflagen zuordnen. Der Fernpilot muss dann eine deutlich komplexere Risikobewertung vornehmen und sich den Einsatz genehmigen lassen.
Das klingt, als müsse jeder kommerzielle Einsatz in der Nähe von Menschen oder in Wohn- bzw. Gewerbegebieten zukünftig einzeln genehmigt werden?
Nein, für die Standardnutzung von Drohnen wird es sogenannte Standardszenarien mit definierten Anforderungen geben. Die Betriebsgenehmigung können die Behörden dann wie bisher nicht nur einzelfallbezogen, sondern auch für einen längeren Zeitraum ausstellen.
Wie beurteilen Sie die neuen Regelungen insgesamt?
Ich gebe zu, dass am Anfang vieles noch kompliziert klingt und sicherlich werden wir uns auf neue rechtliche Details einstellen müssen. Aber ich bin überzeugt, dass es praktikable Lösungen geben wird, denn die Politik weiß um die wirtschaftliche Bedeutung der unbemannten Luftfahrt für die Zukunft.
Auch kann ich nur begrüßen, dass Auflagen nicht länger starr an das Abfluggewicht gekoppelt sind, sondern das tatsächliche Risiko wie die Nähe zu unbeteiligten Personen mit einbezogen wird, um Vorgaben zu formulieren.
Wenn das Ziel gelingt, europaweit einheitliche Standards zu setzen, ist das sowohl für gewerbliche Fernpiloten als auch für private Steuerer von Urlaubsdrohnen ein gewaltiger Fortschritt für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie die Umsetzungen der einzelnen Mitgliedstaaten aussehen werden bzw. ob alle auf zusätzliche nationale Auflagen verzichten werden.
Vielen Dank für das Gespräch!
Eine Übersicht und Zusammenfassung der neuen EU-Verordnungen finden Sie online auf www.kopter-profi.de/drohnen-gesetze-eu

Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen-Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der ?Digital Champions der Luftfahrtbranche? in Deutschland gekürt.
Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich von Versicherungstarifen speziell für Drohnen anbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnenversicherungen entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Steuerern zugeschnitten sind.
Alle Versicherungskunden der Kopter-Profi GmbH erhalten gratis Zugang zur Kopter-Profi-App, wo ihre elektronische Versichertenkarte hinterlegt ist. Zusätzlich können Kopter-Piloten neben drohnen-relevanten Strukturen und Beschränkungen des Luftraums in der App externe Flugparameter im Kopter-Cockpit einsehen und weitere Services nutzen.
Ebenfalls seit 2012 veranstalten die Kopter-Profis theoretische Seminare und praktische Workshops für Steuerer von Drohnen. Als einer der Vorreiter in Deutschland wurde die Kopter-Profi GmbH im Juli 2017 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als anerkannte Prüf-Stelle für den Kenntnis-Nachweis nach § 21d LuftVO zugelassen. Im Jahr 2018 erhielt sie vom LBA als erster großer Anbieter in Deutschland die Zulassung, die Prüfung zum Kenntnis-Nachweis als reine Online-Prüfung in einem internetgestützten Verfahren abzunehmen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen-Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der ?Digital Champions der Luftfahrtbranche? in Deutschland gekürt.
Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich von Versicherungstarifen speziell für Drohnen anbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnenversicherungen entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Steuerern zugeschnitten sind.
Alle Versicherungskunden der Kopter-Profi GmbH erhalten gratis Zugang zur Kopter-Profi-App, wo ihre elektronische Versichertenkarte hinterlegt ist. Zusätzlich können Kopter-Piloten neben drohnen-relevanten Strukturen und Beschränkungen des Luftraums in der App externe Flugparameter im Kopter-Cockpit einsehen und weitere Services nutzen.
Ebenfalls seit 2012 veranstalten die Kopter-Profis theoretische Seminare und praktische Workshops für Steuerer von Drohnen. Als einer der Vorreiter in Deutschland wurde die Kopter-Profi GmbH im Juli 2017 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als anerkannte Prüf-Stelle für den Kenntnis-Nachweis nach § 21d LuftVO zugelassen. Im Jahr 2018 erhielt sie vom LBA als erster großer Anbieter in Deutschland die Zulassung, die Prüfung zum Kenntnis-Nachweis als reine Online-Prüfung in einem internetgestützten Verfahren abzunehmen.



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Datum: 02.07.2019 - 14:02 Uhr
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