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Zehn Monate nach dem Funding durch Kapilendo kam es bei der Fairbuy24 GmbH zu einem Insolvenzantrag.

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Crowdinvesting: Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.


(IINews) - Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 02.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.

Weitere Kapilendo-Pleite. Nicht einmal ein Jahr hat Fairbuy24 nach dem Crowdfunding überlebt

Rund 500 Anleger haben Ende 2018 darauf vertraut, dass der Name Fairbuy etwas mit fair anlegen zu tun haben könnte. Doch dem ist wohl nicht so gewesen. Nur zehn Monate nach dem Funding durch Kapilendo kam es bei der Fairbuy24 GmbH zu einem Insolvenzantrag. Damit hat die Crowdplattform nach tectomove den zweiten Ausfall innerhalb weniger Wochen zu beklagen. Und das besonders Bedenkliche daran ist, dass beide Firmen nicht einmal ein Jahr nach Abschluss der Fundings überlebten.

Funding.

Die gesuchte halbe Million Euro haben Kapilendo-Anleger innerhalb von weniger als einem Monat gezeichnet. 7,1 Prozent Festzins sollten sie über eine Laufzeit von drei Jahren bei quartalsweiser Rückzahlung erhalten. Strukturiert war das Ganze als Unternehmenskredit der Fidor Bank AG, dessen zukünftige Ansprüche auf Zins und Tilgung die Anleger mit ihren Einlagen kauften. Fidor ist damit aus dem Schneider, weil der Handel sowie Im- und Export von Elektrogeräten und Babybedarf nicht wie geplant funktionierte. Kapilendo stellte das Investment relativ sicher dar: „Etablierter Großhändler mit Top-Kunden wie Amazon, Euronics und Expert“, oder „Hohe Umsatzrentabilität durch geringe Fix- & Lagerkosten“, waren wohl nur vollmundige Werbeaussagen ohne entsprechende Hintergründe. Denn wie ist sonst zu erklären, dass das im vergangenen Sommer gesammelte Geld schon verbrannt ist und das Amtsgericht Göttingen verkündet hat, dass die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Insolvenzverfahrens nun untersagt ist und bereits eingeleitete Maßnahmen einzustellen sind (Aktenzeichen: 71 IN 21/19).

Bürgschaft.

In den von den Investoren geschlossenen Verträgen ist von einem Bürgschaftsvertrag die Rede, der auf die Anleger übergehen sollte. An anderer Stelle wird beschrieben, dass die Rechte aus einer „gegebenenfalls gestellten Bürgschaft“ nur über Kapilendo ausgeübt werden können. Auf der Homepage von Kapilendo wird unter den Top-Gründen für eine Investition damit geworben: „Selbstschuldnerische Höchstbürgschaft i.H.v. 600.000 Euro durch den Geschäftsführer der fairbuy24 GmbH, Viktor Dinges“. Was das nun Wert ist, wird die bereits von Kapilendo eingeschaltete Kanzlei Taylor Wessing klären.





Loipfinger’s Meinung.

Kapilendo und Fairbuy24 haben auf Anfrage nicht reagiert. Vor allem im Fall der Plattform ist das mehr als peinlich, da sie weiter Geld mit neuen Fundings einsammeln will. In einem Interview hat Kapilendo-Chef Christopher Grätz 2016 von Rosinen-Picken gesprochen: „Bei der Auswahl der Projekte verstehen wir uns als Repräsentant der Anleger, deshalb schauen wir genau, welche Unternehmen auf unseren Kreditmarktplatz kommen.“ Die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde scheingenau mit 4,1 Prozent berechnet. Außerdem ist es höchst fragwürdig, wie intransparent Kapilendo mit den Insolvenzen umgeht. Scrollt ein Anlageinteressent durch die bisherigen Fundings, sieht er bei tectomove und fairbuy24 nur, dass diese erfolgreich finanziert wurden.
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***
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Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
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Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

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Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund(at)email.de
anlegerschutz.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 02.07.2019 - 11:40 Uhr
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Kategorie:

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